Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanie

  • Nun ist das Teil raus.
    https://www.bmjv.de/SharedDocs/Ges…lvenzrecht.html
    Ne menge stuff !

    Interessant ist, dass zum einen die "vorgerichtliche" Sanierung geregelt werden soll, darüberhinaus es - unabhängig davon - einige Änderunge der InsO geben soll und "die kleine Reform" des Vergütungsrechts erfolgen soll.

    Oki, hab die 250 Seiten jetzt nicht mal eben gelesen......
    Bin mal gespannt auf die weitere Entwickung, ich würde mir nur wünschen, dass die Änderung der InsVV "abgekoppelt" schnellstmögichst kommt.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Alles wohl ohne Rpfl.-Beteiligung. nd die Konzentration kommt auch wieder. Dann wird's wohl ganz ruhig hier im Thread ;).

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • § 64 wird wie folgt geändert:

    1. Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Der Beschluss ist dem Verwalter, dem Schuldner und, wenn ein Gläubigerausschuss bestellt ist, den Mitgliedern des Ausschusses besonders zuzustellen. Es ist sofort öffentlich bekanntzumachen, dass der Beschluss ergangen ist und dass er in der Geschäftsstelle eingesehen werden und über das Gläubigerinformationssystem des Insolvenzverwalters nach § 5 Absatz 5 abgerufen werden kann, sofern ein solches vorzuhalten ist.“
    2. Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: „Abweichend von § 569 Absatz 1 der Zivilprozessordnung beträgt die Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde vier Wochen. Sie beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung nach Absatz 2 Satz 2. Ist der Verwalter zur Unterhaltung eines Gläubigerinformationssystems nach § 5 Absatz 5 verpflichtet, beginnt die Beschwerdefrist nicht vor der Bereitstellung des Beschlusses in diesem System.“

    Das kommt bestimmt, ist ja auch beim Verwalter durchzuführen und dem kann man es ja wieder einmal aufs Auge drücken. Da es ja dann soviel mehr an Vergütung geben soll, sind die zusätzlichen Kosten für ein GIS ja auch schon gleich mit bezahlt.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • § 36
    Einheitliche Zuständigkeit

    Für alle Entscheidungen und Maßnahmen in der Restrukturierungssache ist die Richterin zuständig, die für die erste Entscheidung zuständig war.


    Männliche Richter dürfen dann da wohl nicht ran?

    Der Entwurf scheint durchgängig die weibliche Form zu benutzen zu wollen ohne den üblichen Hinweis, daß damit alle Geschlechter gemeint sind. So werden z. B. ja auch nur die Belange der Arbeitnehmerinnen berücksichtigt. Schlampig...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Der Entwurf scheint durchgängig die weibliche Form zu benutzen zu wollen ohne den üblichen Hinweis, daß damit alle Geschlechter gemeint sind. So werden z. B. ja auch nur die Belange der Arbeitnehmerinnen berücksichtigt. Schlampig...

    Der Wahnsinn hat Methode.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Den Entwurf haben wir heute mit der Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 24.09.2020 bekommen :wechlach:.

    Mit Blick auf die Stellungnahme aus Januar 2020 werden wir wohl die Gelegenheit nicht wahrnehmen :cool:

    Wir haben unserem Richter die Stellungnahme aus Januar einfach mit angefügt. Er soll auch bis morgen Stellung nehmen.
    Vieles was die Insolvenzverwalter wollten ist im jetztigen Entwurf ja nicht mehr enthalten.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Bin mal gespannt auf die weitere Entwickung, ich würde mir nur wünschen, dass die Änderung der InsVV "abgekoppelt" schnellstmögichst kommt.

    Das soll doch alles schon zum 1.1.21 in Kraft treten, wie schnell willst du denn noch?

    Na ich "will" da garnix, denke nur, dass für den Fall, dass sich die Nummer mit dem Restrukturierungsverfahren noch hinziehen könnte. Daher mein petitum, die Änderungen der InsVV schnellstmögichst (natürlich bzgl. der Restrukturierungsrahmenbezugsregelungen nur mit bedingtem Inkrafttreten) umzusetzen. Das eine ist Gesetzgebung im formellen Sinne, das andere halt Verordnungsgebung !

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
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    :daumenrau

  • Unabhängig von der kurzen Frist und der Tatsache, dass von Richterin gesprochen wird, wie sieht eure Stellungnahme- auch im Hinblick auf pauschale Zentralisierung der Insolvenzgerichte zum 01.01.2021- aus?
    Das wird uns jetzt einfach so nebenbei mit reingedrückt :mad:

  • ups, daher #2

    die InsO-Änderungen wollte ich mir noch in Ruhe am WE anschauen.
    Oki, die Konzentration der betr. die Restrukturierungsgerichte ist genauso wie die der Konzerngerichtsstände ja voll richtig.
    Dass da mal wieder so nebenbei die Konzentration der IN-Gerichte (mit den gemachten Ausnahmen) eingebaut wird ist schon so ein Hammer.
    DieDiskussion über die Konzentrierung ist schon eine sehr alte und stets andauernde Diskussion.
    Es gibt gute Gründe für eine weitere Konzentration aber eben auch dagegen !

    Pro Konzentration spricht immer ein höherer Grad der Spezialisierung.
    Aber: das Erfordernis nach Spezialisierung nimmt in allen Rechtsgebieten seit den letzte 20 Jahren erheblich zu !

    Contra:
    1. ortsgebundene Verwalter könnten "rausfliegen" (der Fall den das BVerfG entschieden hat, hätte da eigentlich garnicht hingehört, wenn das nach Einführung der InsO nunmehr zuständige Gericht den Verstand eingeschaltet hätte !
    (Fazit: Konzentration führt nicht notwendig zum Sachverstand, kann diesem sogar abträglich sein - oki, ironiemodus wieder aus)

    2. ortsgebundenheit ist sanierungsrelevant, wer kennt den Leiter der S*kasse vor Ort, wer schwätzt denselben Dialekt wie der Schuldner (man stelle sich den Insolvenzverwalter aus der großen Stadt mit seinen Allen Edmonds im Weinberg in der Pfalz vor, der noch nicht mal den Winzer sprachlich versteht, weil der halt pälzisch schwätzt - oki, kabarett-modus aus -

    Klar gbit es Einzelfälle, die möglicherweise bei einer weiteren Konzentration anders und damit meine ich "besser" gelaufen wären.
    Aber dies liegt an den Einzelakteuren bei Gericht und ist keine Frage der Zuständigkeitskonzentration.
    Dies trifft auch auf vermeintlich größere Insoslvenzgerichte zu, bei denen ein Berater keine chance auf ein Vorgespräch hat (oki, der Entwurf sieht dies - es ist beschämend für die deutschen Insolvenzgerichte - als verpflichtend vor).

    Irgendwie erinnert mich dies wieder an die Vor-ESUG Diskussionen..... Das ESUG haben sich die Gerichte wg. Offenheits-Resistenz im Grunde selber zuzuschreiben.
    Aber die Konzentration nötigt doch auch nicht zum Einschalten insolvenzrechtlichen Verstandes, sie bietet jedenfalls für die Flächenstaaten nur Nachteile auch in sanierungsrechtlicher Hinsicht.
    Aber das sind nur die Gedanken eines Menschens, der das vlt. schon zu lange macht.....

    mit defaitistischen Grüßen
    Def

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • ...

    P. S.: Schon lustig, wenn sich Männer darüber aufregen, im Gesetzentwurf sprachlich ausgeschlossen zu sein.

    Ich glaube es nicht, laut der Zeitung mit den vier großen Buchstaben wendet sich Seehofers BMI in der Ressortabstimmung aus folgendem Grund gegen das Gesetz:

    edit by Kai: Zitate aus Publikationen dieses Verlages sind hier aus urheberrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht erwünscht


    Okay, zwar handelte es sich um ein Zitat der Stellungnahme des BMI, aber egal. Es ging darum, dass das generische Femininum im (juristischen) Sprachgebrauch nicht die Männer mit einschließt und daher für Gesetzestexte zu ungenau sei.

    :behaemmer

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

    Einmal editiert, zuletzt von Exec (12. Oktober 2020 um 10:09)

  • ...Aber das sind nur die Gedanken eines Menschens, der das vlt. schon zu lange macht.....mit defaitistischen Grüßen
    Def

    Aber vollkommen richtige Gedanken ;)

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Man könnte doch jetzt gesetzlich festlegen welche Geschlechter welche Aufgaben bei Gericht ausüben können.
    Frauen: InsO
    Männer ZPO, FamFG und StPO
    ...

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Für die Bewältigung der Folgen von Covid19 dürfte das Gesetz nun ganz und gar nicht geeignet sein und letztendlich auch zu spät kommen.

    Ich werde die Einhaltung der Gesetze, die in männl. Form geschrieben sind, in Zukunft verweigern. Sie gelten nach der Argumentation des BMI für mich nicht :teufel:.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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