Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanie

  • ups, daher #2


    2. ortsgebundenheit ist sanierungsrelevant, wer kennt den Leiter der S*kasse vor Ort, wer schwätzt denselben Dialekt wie der Schuldner (man stelle sich den Insolvenzverwalter aus der großen Stadt mit seinen Allen Edmonds im Weinberg in der Pfalz vor, der noch nicht mal den Winzer sprachlich versteht, weil der halt pälzisch schwätzt - oki, kabarett-modus aus -


    mit defaitistischen Grüßen
    Def

    Ein schönes Bild ... auch wenn ich erstmal Allen Edmonds googeln musste

  • Der Regierungsentwurf liegt nun vor vor. Warum kann man es nicht beim RefE belassen? Die Aufweitung zum GIS, §;5 InsO, ist nicht zu fassen. Andererseits bedarf es hierfür wieder erweiterte EDV. Und andere Produkte werden ja nicht mehr so stark benötigt.....

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Der Regierungsentwurf liegt nun vor vor. Warum kann man es nicht beim RefE belassen? Die Aufweitung zum GIS, §;5 InsO, ist nicht zu fassen. Andererseits bedarf es hierfür wieder erweiterte EDV. Und andere Produkte werden ja nicht mehr so stark benötigt.....

    Einige Insolvenzverwalter halten das doch jetzt schon in vielen Verfahren ein GIS vor. Jetzt sollen es halt alle in allen Verfahren machen. Es soll aber nur bei den wirklich großen Verfahren eine Pflicht werden. Ich sehe da jetz kein Problem. Im Endeffekt dürften sich dadurch auch einige Anfragen vermeiden lassen.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Der Regierungsentwurf liegt nun vor vor. Warum kann man es nicht beim RefE belassen? Die Aufweitung zum GIS, §;5 InsO, ist nicht zu fassen. Andererseits bedarf es hierfür wieder erweiterte EDV. Und andere Produkte werden ja nicht mehr so stark benötigt.....

    Einige Insolvenzverwalter halten das doch jetzt schon in vielen Verfahren ein GIS vor. Jetzt sollen es halt alle in allen Verfahren machen. Es soll aber nur bei den wirklich großen Verfahren eine Pflicht werden. Ich sehe da jetzt kein Problem. Im Endeffekt dürften sich dadurch auch einige Anfragen vermeiden lassen.

    Hast Du eine Ahnung. Zuerst werden doch regelmäßig die Zugangsdaten verlegt, so dass sich der Anruf dann nicht auf den Sachstand richtet, sondern auf das vergebene Passwort.

    Hinzukommt die Weiterung in § 64 InsO mit der Einstellung des Vergütungsbeschlusses in das GIS. Und der nicht gerade apodiktischen Aussage in § 64 III InsO: Ist der Verwalter zur Unterhaltung eines Gläubigerinformationssystems nach § 5 Absatz 5 Satz 2 verpflichtet oder nutzt er ein solches für das Verfahren, beginnt die Beschwerdefrist nicht vor der Bereitstellung des Beschlusses in diesem System.

    Die Beschwerdefrist ist also also teilweise abhängig davon, ob man eine elektronische Krücke nutzt, jedenfalls in den Verfahren, bei denen die Nutzung eines GIS nicht verpflichtend ist. Dem Verwalter ist dann wirklich zu empfehlen, das Ding nicht zu benutzen, wenn er nicht zwingend muss. Und was der BGH wohl zu dem ganzen Procedere sagen wird? :gruebel:

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Wusstet Ihr, dass das Gesetz mit einer weiteren Konzentration der Insolvenzgerichte einhergehen soll? In Niedersachsen sollen statt bisher 33 dann nur noch 11 Gerichte Insolvenzgerichte (1 Insolvenzgericht pro Landgerichtsbezirk) für Unternehmensinsolvenzverfahren zuständig sein.:gruebel:

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Ja ist bekannt und sorgt für wenig Erheiterung. Aber zumindest wird das Inkrafttreten dieser Änderung um ein Jahr nach hinten geschoben. Wenn es denn so beschlossen wird...

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Bei mir/uns auch nicht. Letztlich wird uns (den aufzulösenden) ja durch die Blume gesagt, dass wir zu blöd für neue komplexe Sachverhalte sind, und das Qualität sich aus Quantität ergibt. Die 5 Bundesländer, die das betrifft, haben aber zumindest einen Änderungsantrag im Bundesrat eingebracht. Das ist jetzt in meiner Zeit auch das dritte Mal und nie wird eigentlich konkret vorgetragen, was nun das Problem ist. Das jetzt auch nach 21 Jahren des Gesetzes immer wieder zu versuchen und immer wieder nichts konkretes vorzutragen, deprimiert.

    ---------------------------------------------
    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • aus der Erfahrung eines Landes mit Konzentration: Konzentration ist das beste was man für die Qualität der Bearbeitung auf Richter und Rechtspflegerseite tun kann


    Komischerweise sieht das der DRB etwas anders.

    Die Bedenken des DRB kann ich so nicht nachvollziehen. Die dort geschilderten Gefahren sehe ich nicht.

    Es gibt Bundesländer, in denen die Insolvenzgerichte schon seit deren Gründung an den Standorten der Landgerichte konzentriert sind. Hat der DRB jemals versucht, daran etwas zu ändern? Mir ist derartiges zumindest nicht bekannt.

  • Ausschussempfehlung für die Bundesratssitzung am 27.11.2020, TOP 32

    https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru…icationFile&v=1

    und u.a. auch

    Zitat


    31. Zu Artikel 25 Absatz 1 (Inkrafttreten) In Artikel 25 Absatz 1 ist die Angabe „1. Januar 2021“ durch die Angabe „1. Juli 2021“ zu ersetzen. Begründung: Da das vorgesehene Gesetz weitreichende Folgen hat, sollte ausreichend Zeit für die dafür notwendigen Umstellungsprozesse in Wirtschaft und Justiz gewährt werden. Es sollte daher erst mit dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie (EU) 2019/1023, das heißt am 1. Juli 2021, in Kraft treten.

  • Die Aufweitung zum GIS, § 5 InsO, ist nicht zu fassen.

    Ich versuche gerade insoweit eine Übergangsvorschrift zu finden. Ist die Verwendung eines Gläubigerinformationssystems nur für Verfahren verpflichtend, welche ab dem 01.01.2021 beantragt / eröffnet wurden. Oder besteht die Pflicht mit Stichtag 01.01.2021 auch für "Altverfahren", die den entsprechenden Kriterien entsprechen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Die Aufweitung zum GIS, § 5 InsO, ist nicht zu fassen.

    Ich versuche gerade insoweit eine Übergangsvorschrift zu finden. Ist die Verwendung eines Gläubigerinformationssystems nur für Verfahren verpflichtend, welche ab dem 01.01.2021 beantragt / eröffnet wurden. Oder besteht die Pflicht mit Stichtag 01.01.2021 auch für "Altverfahren", die den entsprechenden Kriterien entsprechen.

    alle Änderungen gelten doch wieder nur für neu beantragte Verfahren ab ... (Inkrafttreten), d.h. natürlich auch im Hinblick auf das GIS, vgl. Art. 8 des Entwurfs

  • Art. 103 EGInsO n.F.:

    [Überleitungsvorschrift zum Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz]

    Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 1. Januar 2021 beantragt worden sind, sind die bis dahin geltenden Vorschriften weiter anzuwenden.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Mitteilung unseres OLG vom 16.12.2020:

    Die in Artikel 5 Nummer 1 SanInsFoG ursprünglich vorgesehene Änderung des § 2 Abs. 2 InsO entfällt. Nach der gestrigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) ist die Änderung von § 2 Abs. 2 InsO zur morgigen Abstimmung im Bundestag gestrichen. Ich verweise auf den folgenden link, dort im Dokument S. 96:
    https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/253/1925303.pdf
    Die Regelinsolvenzgerichte können daher wie bisher erhalten bleiben

  • hier das Ergebnis, Artikel 5, mit vielen lustigen Änderungen:

    174 Absatz 4 Satz 2 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:
    „Als Urkunde im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 kann in diesem Fall auch eine elektronische Rechnung übermitteltwerden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriftenoder Originale von Urkunden einzureichen.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!