Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten und des Rechtsanwaltsverg
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Solange keine Gebühren für das RSB-Verfahren reinkommen, ist das alles langweilig
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@Jamie
Es gibt mehr Geld für das Gutachten...
„§ 9Honorare für Sachverständige und für Dolmetscher
(1)..
(2)..
(3)..
(4) Das Honorar des Sachverständigen für die Prüfung, ob ein Grund für die Eröffnungeines Insolvenzverfahrens vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführungdes Unternehmens des Schuldners bestehen, beträgt 120 Euro je Stunde. Ist der Sachverständigezugleich der vorläufige Insolvenzverwalter oder der vorläufige Sachwalter,so beträgt sein Honorar 95 Euro je Stunde.
.. -
Ich meinte doch Gebühren für Anwälte, die Mandanten im RSB-Verfahren vertreten. Die ins RVG gehören, die schon mal - sinnloser Weise - in der BRAGO drin waren
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