Ein Anwalt, dessen Mandant den Rechtsstreit gewonnen hat, stellt einen Antrag auf Kostenfestsetzung gem. § 104 ZPO gegen die gegnerische Partei
und gleichzeitig einen Antrag nach § 11 RVG gegen die eigene Partei mit der gleichen Vergütung aus dem zugrundeliegenden Rechtsstreit.
Der Mandant schuldet seinem Anwalt die Vergütung. Der Mandant kann sich über § 104 ZPO den Betrag wieder von dem Gegner holen ….?