Pfändung KD-Anteil und Bezeichnung Drittschuldner

  • Liebe Alle,

    sicherlich dann mir jemand von euch weiterhelfen …….

    Schuldner S ist mit einer Einlage von ……. € Kommanditist einer xyz GmbH & Co. KG.

    Gläubiger G beantragt jetzt entsprechend die Pfändung dieser Einlage etc. (wenn ihr das, was alles genau gepfändet werden soll wissen müsst, bitte Info ).

    Für mich stellt sich jetzt die Frage: Wer ist genau Drittschuldner? Die xyz GmbH & Co. KG, vertreten durch die GmbH, dieser vertreten durch ihren GF?
    Und: Hat Gläubiger G etwas im Hinblick auf § 135 HGB zu beachten oder steht der dem Erlass des beantragten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nicht entgegen?

    Vielen lieben Dank

  • Wer ist genau Drittschuldner? Die xyz GmbH & Co. KG, vertreten durch die GmbH, dieser vertreten durch ihren GF?

    Ja, wie Ti. Umstritten ist, ob alternativ auch an alle Gesellschafter zugestellt werden kann (MüKoHGB/Schmidt, 4. Aufl. 2016, HGB § 135 Rn. 10 m.w.N.).

    Hat Gläubiger G etwas im Hinblick auf § 135 HGB zu beachten oder steht der dem Erlass des beantragten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nicht entgegen?

    Die Frage verstehe ich nicht. Die Voraussetzungen einer Kündigung sind in § 135 HGB eindeutig formuliert.

    Nach meiner Erfahrung kommt dies aber nur (noch) selten vor, da im Gesellschaftsvertrag regelmäßig geregelt ist, dass bereits die Anteilspfändung (und deren zweimonatiges Bestehen) zum Ausscheiden des Kommanditisten führt. Eine Kündigung wäre dann obsolet. Es lohnt also in jedem Fall ein Blick in den Gesellschaftsvertrag.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

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