Ja, Du würdest doch auch keinen Vertrag genehmigen, der nicht in der erforderlichen Form geschlossen wurde.
Ein Grundstückskaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung, ohne diese lohnt ein Genehmigungsverfahren nicht.
Wieso? Es gilt für ein Grundstück in Israel doch nicht das deutsche Recht. Und ich glaube, dass nach israelischem Recht eher keine Beurkundung erforsch ist.