Aufhebung/Löschung Erbbaurecht

  • Hallo zusammen,

    das Erbbaurecht soll gelöscht werden. Nehme ich für die Kostenrechnung 80% des Grundstückswertes? 1/2 Gebühr?

    Für die Löschung des Erbbaurechtsvermerks und des Vorkaufsrechts in Abt. II fallen keine gesonderten Gebühren an, oder?

  • Für die Löschung des Erbbaurechtes entsteht eine Festgebühr von 25 € nach Nr. 14143 KV GNotKG.

    Selbiges gilt für die Löschung eines Vorkaufsrechtes.

    für die Löschung des VKR erhebe ich nur eine gesonderte Gebühr, wenn die Löschung ausdrücklich beantragt ist.
    Ansonsten geht das Recht mit der Aufhebung des EBR unter.

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