Hallo zusammen,
das Erbbaurecht soll gelöscht werden. Nehme ich für die Kostenrechnung 80% des Grundstückswertes? 1/2 Gebühr?
Für die Löschung des Erbbaurechtsvermerks und des Vorkaufsrechts in Abt. II fallen keine gesonderten Gebühren an, oder?
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