Befangenheit wegen Strafantrag

  • Das ist sicher richtig. Aber bei der Schilderung fürchte ich, dass der Nächste dann dran ist...

    Ggf. würde ich da den größten und stärksten Kollegen zuständig machen...

  • Mir kommt die Geschichte komisch vor. Wenn der da nur rumsteht, ist doch egal. Soll er doch grimmig gucken. Wenn er bedrängt, belästigt oder mehr, dann halt jedesmal das volle Programm: Polizei, Platzverweis o. Gefährderansprache. Das sollte aber Aufgabe der Dienststelle sein, sich darum zu kümmern. Davon abgesehen: Habt ihr keinen Nebeneingang? Das hat doch jedes öffentliche Gebäude. Da würde ich die Dienststelle mal nach einem Schlüssel fragen. Ich sehe jedenfalls nach wie vor das Problem, dass wenn man dem Querulanten einen Erfolg zeigt, es in der Regel ganz deutlich schlimmer wird jedenfalls niemals besser. Es ist doch nicht zu erwarten, dass der dann da verschwindet wenn ein anderer zuständig ist oder ab dann den alten Bearbeiter morgens grüßt.

    Ehrlich gesagt finde ich vor dem Gericht rumstehen jetzt auch aushaltbar. Schlimm ist es, wenn die Bürger bei einem vor der privaten Haustür lungern. Das hatte mal eine Kollegin von mir und da wird es dann echt bunt.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Aber dann nützt ein anderer MA ja auch nichts. Und wie lange soll das gehen? Bis alle MA "aufgebraucht" sind?

    Ja, es ist schlimm für den /die MA, aber hier heißt es von Seiten der Dienststelle alle notwendige Unterstützung zu leisten, alle möglichen Maßnahmen einleiten und einen langen Atem haben. Leider ist es meist so (im privaten Bereich auch) das etwas passieren muss oder die Übergriffe einen gewissen Rahmen sprengen müssen.

    Wir hatten hier auch eine Kundin vor der mittlerweile fast alle Angst hatten. Da konnten wir auch nichts tun, außer einer Strafanzeige und einen Polizeieinsatz nach dem nächsten. Irgendwann hatte sie, auch außerhalb des Gerichts, so viele Straftaten zusammen (bei uns war es letztlich ein glimpflich ausgegangener Angriff auf eine MA, außerhalb ein gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr und diverse Körperverletzungen - zum Glück alles ohne ernsthafte Personenschäden), bis sie in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde. Da sitzt sie bis heute.

    Manchmal hilft halt nur das sammeln von Strafanzeigen (Stalking? auch wenn sie ggf. eingestellt werden), aber nur so ergibt sich auch ein beweisbares Gesamtbild einer psychischen Erkrankung, die dann hoffentlich auch Maßnahmen nach sich zieht.

  • @ Exec und Fro
    wie lange kann man dem MA das zumuten? Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Ggf muss der Dienstherr den MA soweit es ihm möglich ist schützen.D. h. für mich den MA ggf. aus der schusslinie zu nehmen.

    Ein Austausch des Sachbearbeiters bedeutet in dem Fall aber, sehenden Auges einen anderen Mitarbeiter in die Schusslinie zu schubsen.

    Er kann alle eingänge beobachten und HAT schon einen MA angegriffen. Polizei ist ihm egal. Hat schon diverse Namen von ehefrauen bzw. männern heraus bekommen. Er war auch schon nach psych kg untergebracht wg fremdgefährdung.


    Eine Gewaltschutzanordnung könnte vielleicht helfen.
    Das Lauern vor dem Arbeitsplatz wäre dann gegebenenfalls bereits ein Verstoß. Dann in jedem Einzelfall sofort Strafanzeige und Antrag auf Ordnungsmittel.

  • Bei einer solchen massiven Lage: Was sagt denn die Dienststelle dazu? Und was heißt denn "Polizei ist ihm egal"? Ich denke, er hält sich an die Platzverweise? Wenn nicht, kommt er halt mit.

    Wie gesagt: Es ist doch auch nicht zu erwarten, dass er bei einem Zuständigkeitswechsel nicht mehr dort steht.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Er kann alle eingänge beobachten und HAT schon einen MA angegriffen. Polizei ist ihm egal. Hat schon diverse Namen von ehefrauen bzw. männern heraus bekommen. Er war auch schon nach psych kg untergebracht wg fremdgefährdung.

    Den betroffenen MItarbeitern dürfte das Gewaltschutzgesetz helfen. Sobald er gegen eine erlassene Anordnung verstößt ist das eine Straftat.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Er kann alle eingänge beobachten und HAT schon einen MA angegriffen. Polizei ist ihm egal. Hat schon diverse Namen von ehefrauen bzw. männern heraus bekommen. Er war auch schon nach psych kg untergebracht wg fremdgefährdung.

    Den betroffenen MItarbeitern dürfte das Gewaltschutzgesetz helfen. Sobald er gegen eine erlassene Anordnung verstößt ist das eine Straftat.

    In der Theorie: Ja.... Rein praktisch dürfte das vermutlich nicht zu einer schnellen Abhilfe führen.

    In meinem Zuständigkeitsbereich gibt es einen Fall mit einem ähnlich unbelehrbaren Täter. Der hat diverse Gewaltschutzbeschlüsse kassiert und die Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung werden noch nicht einmal bestritten.
    Strafrechtlich ist über ein Jahr lang erst einmal gar nicht passiert, da es ja "nur" telefonische Nachstellungen waren. Ordnungsgelder wurden regelmäßig verhängt (und von mir auch beigetrieben). Hat aber alles nichts genützt. Dann gab es erst eine Haftstrafe mit Bewährung, gefolgt von einem neuen Verfahren. Hier kamen dann Zweifel an der Schuldfähigkeit auf. Schlussendlich nahm man an, dass verminderte Schuldfähigkeit vorliegt. Es wurde dann eine Gesamtstrafe ausgeurteilt, erneut zur Bewährung...

    Es hat insgesamt fast 2 Jahre und unzählige Verstöße gebraucht, bis der wirklich in Haft war.

    Daher kann man natürlich einen Antrag nach dem GewSchG stellen, das allein bringt allerdings vermutlich nicht genug. Je nachdem, wie sich der Kerl sonst so gibt, sollte man vielleicht auch einen Hinweis nach § 22a FamFG an das Betreuungsgericht schreiben und mit dem Landratsamt Rücksprache halten, ob für eine Unterbringung nach dem PsychKG nicht doch noch eine Möglichkeit besteht. Bei Reichsbürgern oder ähnlich verwirrten Personen könnte man vielleicht auch an einen Hinweis an die Führerscheinstelle denken. Das hilft ab und an. ;)

  • Er kann alle eingänge beobachten und HAT schon einen MA angegriffen. Polizei ist ihm egal. Hat schon diverse Namen von ehefrauen bzw. männern heraus bekommen. Er war auch schon nach psych kg untergebracht wg fremdgefährdung.

    Den betroffenen MItarbeitern dürfte das Gewaltschutzgesetz helfen. Sobald er gegen eine erlassene Anordnung verstößt ist das eine Straftat.

    In der Theorie: Ja.... Rein praktisch dürfte das vermutlich nicht zu einer schnellen Abhilfe führen.

    In meinem Zuständigkeitsbereich gibt es einen Fall mit einem ähnlich unbelehrbaren Täter. Der hat diverse Gewaltschutzbeschlüsse kassiert und die Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung werden noch nicht einmal bestritten.
    Strafrechtlich ist über ein Jahr lang erst einmal gar nicht passiert, da es ja "nur" telefonische Nachstellungen waren. Ordnungsgelder wurden regelmäßig verhängt (und von mir auch beigetrieben). Hat aber alles nichts genützt. Dann gab es erst eine Haftstrafe mit Bewährung, gefolgt von einem neuen Verfahren. Hier kamen dann Zweifel an der Schuldfähigkeit auf. Schlussendlich nahm man an, dass verminderte Schuldfähigkeit vorliegt. Es wurde dann eine Gesamtstrafe ausgeurteilt, erneut zur Bewährung...

    Es hat insgesamt fast 2 Jahre und unzählige Verstöße gebraucht, bis der wirklich in Haft war.

    Möglicherweise ist eine Haft aber auch nicht erforderlich, um ihn abzuschrecken. Abgesehen davon kann das auch schneller gehen: Hier handelt es sich nicht "nur" um telefonische Nachstellungen. Dadurch kann auf der strafrechtlichen Schiene vielleicht härter vorgegangen werden.
    Dazu kommt, dass bei wiederholten Verstößen gegen die Gewaltschutzanordnung durchaus auch Ordnungshaft angeordnet werden kann.

  • Für den oder die betroffenen Kollegen alles andere als schön.

    Kann man die auf dem Weg vom/zum Gericht durch Wachtmeister begleiten lassen ?

  • Was sagte mein Sohn letztens: "Papa, wie sagt man auch zu erfolgreicher nonverbaler Deeskalation? KO !"

    Ich meine, wenn man nach Feierabend angegriffen wird (und nicht nur nach Feierabend) darf man sich wehren.

    Ich würde aber kein Pfefferspray, sondern CS-Gas nehmen, das ist erlaubt.

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