Wir haben hier so einen Querulanten, der innerhalb des letzten Jahres ca. 220 Beratungshilfeanträge gestellt hat. Er sitzt zZ bis Ende des Jahres noch in der JVA eine Strafe ab und macht dort im Fernstudium ein Jurastudium.
Er hat schon unzählige Leute angezeigt, gegen sämtliche Einstellungen der Staatsanwaltschaften und Bestätigungen der GenSta wieder rechtliche Schritte eingelegt und beantragt für jeden Schritt wieder Beratungshilfe. Gegen OLG-Entscheidungen wird dann Beratungshilfe für Verfassungsbeschwerden beantragt und und und.
Natürlich wird das fast alles versagt, Erinnerungen wurden von den Richtern zurückgewiesen, wobei er selbst dagegen wieder vorgehen will und hierfür neue Beratungshilfe beantragt.
Praktisch beschäftigt er meine Kollegin, die für Beratungshilfe zuständig ist, schon ganz allein.
Gegen sie hat er nun 3x Strafanträge gestellt wegen Rechtsbeugung u.ä. Zeugs. Natürlich auch eingestellt, aber es geht ja wie immer weiter.
Nun habe ich in ihrer Abwesenheit auch 12 Anträge zurückgewiesen (ging erst mal schon um die Strafanträge gegen meine Kollegin und zum andern wie oben geschildert).
Nunmehr kam eine Mitteilung von ihm, dass er auch gegen mich Strafantrag gestellt habe, weil ich ihm seine verfassungsmäßigen Rechte nicht gewähre und zudem "den gesetzlichen Richter blockiere" (was auch immer er damit meint).
Bei mir kommt jetzt innerlich die Frage auf, ob man bei zukünftigen Anträgen dann nicht doch irgendwie befangen ist (ich denke schon: JA) und dies so vorlegen sollte? Natürlich wären dann schon 2 Rechtspfleger befangen und es würde dann wohl immer so weiter gehen ...