Hallo!
Das Landratsamt hat die Vormundschaft für einen 20 jährigen von der Elfenbeinküste, hier tritt Volljährigkeit erst mit 21 Jahren (12.01.2021) ein. Seit Anfang 2018 ist der junge Mann verschwunden, das LRA forscht seither auch entsprechend nach und hat Kontakte zur Botschaft, er ist wohl mittlerweile in Frankreich. Das LRA sieht bzgl. der Volljährigkeit dies genauso, sagt allerdings, dass sie ja ihre Tätigkeit nicht ausführen können und auch kaum Erkenntnisse zum Aufenthalt haben. Er wurde vermisst gemeldet und immer wieder wurde ausführlich über die Bemühungen berichtet.
wie seht ihr denn das, dass LRA bittet nun nochmals ausdrücklich um Entlassung als Vormund, auch da sich der Mündel dem Einflussbereich ganz bewusst entzieht. Kann ich entlassen?
Danke!