Eingetragener Eigentümer Abt. I ist B.
In Abt. II ist zugunsten des Voreigentümers A einWiderspruch gegen die Eintragung des Eigentums des B eingetragen aufgrund einstw.Vfg. des AG X aufgrund Ersuchen vom ….
Gerade habe ich einen Anruf eines Rpfl.-Kollegen von der StA erhalten. Ihm liegt nunmehr ein Strafurteil vor, wonach das Grundstück gem. § 73StGB einzuziehen ist.
Er möchte von mir wissen wie er weiter zu verfahren hat. Grundbuchberichtigungsantrag?
Im Schöner/Stöber habe ich hierzu leider nichts gefunden.
Gesiegeltes Ersuchen der StA auf GB-Berichtigung unter Beifügung des rechtskräftigen Strafurteils in Ausfertigung?
Hatte jmd. von Euch schon einmal einen solchen Fall und kann mir weiterhelfen?