Hallo zusammen,
mit folgendem Kostenproblem komme ich nicht weiter:
Bei eingetragenen Grundschulden sollen die Zins-und Nebenleistungsbestimmungen geändert werden (bei der Bewilligung wurden Zinsen und Nebenleistungen vertauscht).
Nachdem ich nun alles formgerecht vorliegen habe, stellt sich mir die Kostenfrage.
Klar ist, dass ich die Veränderung eines Rechts nach Nr. 14130 KV GNotKG habe. Aber nach welchem Wert? Korintenberg, GNotKG, Nr. 14130 KV RdNr. 27 sagt: "Diese sind nach § 52 Abs. 3 S. 2 GNotKG zu bewerten."
Also würde ich den Jahreswert der Zinsänderung x 10 nehmen und wäre über dem Wert des Rechts (Zinsen werden von 5 % auf 20 % jährlich erhöht). Das kann doch aber nicht richtig sein, oder? Selbst wenn ich das auf den Wert des Rechts deckele, kommt mir das doch sehr hoch vor. Oder bin ich zu "Kundenfreundlich"?
Hat jemand Meinungen dazu?