Gewerberegisterauskunft - 727 ZPO

  • Guten Morgen,

    Weiß jemand, ob es sich bei einer Auskunft aus dem Gewerberegister nach § 14 Abs. 2 GewO (liegt im Original vor) um einen Nachweis nach § 727 ZPO handelt?
    Im Kommentar finde ich leider nichts dazu. Es heißt zwar, dass Register (Handelsregister, etc) grundsätzlich zum Nachweis geeignet sind, aber fällt das Gewerberegister darunter? Die Auskunft ist aus 2016 und gekennzeichnet mit "Für Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.".
    Andererseits handelt es sich um Rechtsnachfolge GBR - einzelne Gesellschafter, wie soll man das sonst nachweisen?

    Vielen Dank im Voraus!


  • Andererseits handelt es sich um Rechtsnachfolge GBR - einzelne Gesellschafter, wie soll man das sonst nachweisen?

    Mit einer Gewerberegisterauskunft schon mal nicht. Was heißt "Rechtsnachfolge GbR - einzelne Gesellschafter"? Soll die GbR aufgelöst sein?

    Dann hilft dir als erster Ansatz vielleicht das hier (ab #30) weiter:

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…tsnachfolge+gbr

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Super, danke dir :)

    Genau das ist der Fall - GbR wurde verklagt und ist mittlerweile aufgelöst (laut der Gewerberegisterauskunft). Nunmehr soll der Titel gegen die einzelnen Gesellschafter als Rechtsnachfolger umgeschrieben werden.

    Gibt es dafür Nachweise in Form des § 727 ZPO?

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