Guten Morgen,
Weiß jemand, ob es sich bei einer Auskunft aus dem Gewerberegister nach § 14 Abs. 2 GewO (liegt im Original vor) um einen Nachweis nach § 727 ZPO handelt?
Im Kommentar finde ich leider nichts dazu. Es heißt zwar, dass Register (Handelsregister, etc) grundsätzlich zum Nachweis geeignet sind, aber fällt das Gewerberegister darunter? Die Auskunft ist aus 2016 und gekennzeichnet mit "Für Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.".
Andererseits handelt es sich um Rechtsnachfolge GBR - einzelne Gesellschafter, wie soll man das sonst nachweisen?
Vielen Dank im Voraus!