Nicht belegte Ausgaben §55 InsO

  • Kurz zum Fortgang der Sache: Über die handelsrechtliche Buchhaltung ließen sich die Sammelüberweisungen im Rahmen einer erweiterten Stichprobe soweit plausibilisieren, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine zweckfremden Ausgaben erfolgt sind. Somit ist die Kuh vom Eis. Das Zwischenergebnis hatte ich dem Verwalter umgehend mitgeteilt, da mir klar war, dass er sich wegen der im Raum stehenden Größenordnung der Haftung ernsthaft Sorgen gemacht hatte.

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