Guten Tag,
die Aufhebung eines Gebäudeeigentums soll beantragt werden. Eigentümer von Gebäude und Grundstück ist identisch, Löschungsbewilligung für alle Rechte liegt vor, Aufhebung des Nutzungsrechts ist bewilligt etc. Brauche ich eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung? Tendiere eher zu nein, möchte aber sicher gehen...:)
Danke für Antworten!
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