Aufhebung Gebäudeeigentum - Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich?

  • Guten Tag,
    die Aufhebung eines Gebäudeeigentums soll beantragt werden. Eigentümer von Gebäude und Grundstück ist identisch, Löschungsbewilligung für alle Rechte liegt vor, Aufhebung des Nutzungsrechts ist bewilligt etc. Brauche ich eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung? Tendiere eher zu nein, möchte aber sicher gehen...:)
    Danke für Antworten!

  • Nein, wird nicht benötigt. Es ist weder ein Eigentumswechsel noch ein sonst steuerpflichtiger Vorgang.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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