Kündigung TV bei Dauervollstreckung

  • Hallo, ich brauche mal etwas Hilfe hinsichtlich einer Testamentsvollstreckung.

    Es gibt ein handschriftliches Einzeltestament, in dem verfügt ist, dass die Ehefrau das Haus bekommen soll und die Töchter "die Aufsicht führen sollen". Das Vermögen bei der Bank sollen die Töchter verwalten, die Ehefrau darf jährlich 1000 € abheben.

    Es wurde dann ein Alleinerbschein für die Ehefrau mit TV-Vermerk erteilt sowie ein TVZ für beide Töchter über eine Dauervollstreckung bis zu Tod der Erbin.

    Die Töchter haben das Amt beide jetzt wegen familiärer Streitigkeiten niederlegt. Men Gedanke war, dass ein neuer TV durch das Gericht zu bestellen ist, da es sich ja um eine Dauervollstreckung handelt und die Aufgabenstellung daher nicht gegenstandslos ist. Andererseits ist im Testament kein Ersatz-TV vorgesehen (weder benannt noch Ernennung durch das Gericht vom Erblasser vorgeschlagen) und in § 2200 BGB ist die Bestellung durch das Gericht nur bei Ermächtigung durch den Erblasser vorgesehen.

    Die Ehefrau möchte auf gar keinen Fall einen neuen TV, sondern frei verfügen können.

    Hat jemand dazu eine Idee oder Meinung oder hatte schonmal jemand schonmal einen solchen Fall?

    Danke!

  • Ich habe in solchen Fällen immer alle Beteiligten angeschrieben und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, ob ein Ersuchen an das Nachlassgericht im Wege der ergänzenden Auslegung in dem Testament gesehen wird. Falls nein, ist die TV weg und der Erbschein mit TV-Vermerk einzuziehen.

  • Danke. Die Töchter antworten leider auf gar nichts, sie wollen mit der Sache nichts mehr zu tun haben… ich hoffe, ich bekomme zumindest noch das TVZ problemlos zurück.

    Vermutlich kommt man tatsächlich dazu, dass die TVg weg ist, wenn man kein Ersuchen an das NLG sehen kann irgendwie...

    Hat noch jemand eine Meinung dazu?

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