Ist Unterschriftsbeglaubigung in Ordnung?

  • Es liegt vor: nicht vollstreckbare Grundschuldbestellung. Die Unterschriften der Eigentümer befinden sich auf der Seite der Unterschriftsbeglaubigung. Diese sieht wie folgt aus:

    "Unterschriftsbeglaubigung

    Die Unterschriften haben heute eigenhändig vor mir vollzogen, jeweils ausgewiesen mit Personalausweis

    Eigentümer X
    Eigentümer Y

    Unterschrift Eigentümer X Unterschrift Eigentümer Y

    Die Unterschriften werden öffentlich beglaubigt."

    Der Vermerk über die Leistung der Unterschriften und die Unterschriften sind somit in umgekehrter Reihenfolge.

    Geht das?

  • Ist wohl noch zu früh, ich sehe das Problem nicht.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Die Unterschriften der Eigentümer befinden sich nicht auf der Grundschuldbestellung, sondern auf der Seite mit der Unterschriftsbeglaubigung und dort unter dem Beglaubigungstext.

    Zuerst kommt die Überschrift "Unterschriftsbeglaubigung"

    dann kommt der Text "Die Unterschriften haben heute eigenhändig ....."

    dann die Angaben zu Eigentümer X und zu Eigentümer Y

    dann die Unterschrift des Eigentümer X und die des Eigentümer Y

    und dann der Text "Die Unterschriften werden öffentlich beglaubigt."

    Hab ich so bisher noch nicht gesehen. Normal befinden sich die zu beglaubigenden Unterschriften ja immer über der Unterschriftsbeglaubigung.

  • Sie befinden sich doch über der Beglaubigung.:confused:

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