Ein sehr ungewöhnlicher Fall, zumindest für mich:
Ein Gläubiger hat die Versteigerung gegen einen eingetragenen Eigentümer beantragt.
Allerdings ist mir bekannt, dass das Grundstück in einem Vorverfahren bereits zugeschlagen wurde, der eingetragene Eigentümer somit tatsächlich nicht mehr Eigentümer ist.
Ein Antrag auf Wiederversteigerung wurde dort bisher nicht gestellt, ist wohl vorerst auch nicht zu erwarten.
Im Hinblick auf § 17 ZVG habe ich die neue Versteigerung gegen den im Grundbuch noch eingetragenen alten Eigentümer angeordnet.
Formell offenbar korrekt.
Ich frage mich nur, wie es laufen soll, wenn ich später ein geringstes Gebot/ einen Teilungsplan aufstellen soll.
Im Grundbuch sind ja noch die alten Rechte eingetragen.
Wann werde ich den tatsächlichen neuen Eigentümer von der Versteigerung informieren ?
Er ist ja - ohne Anmeldung- kein formell Beteiligter.
Vielleicht ziehe ich das Verfahren aber auch erstmal durch, in der Erwartung, dass sich der neue Eigentümer irgendwann gegen die Versteigerung wehrt.
Hat jemand eine Idee, hat das schon jemand durchgezogen ?