Mir liegt ein EB und TV-Zeugnis vor. Im EB ist A. als auflösend bedingter Vorerbe und aufschiebend bedingter Vollerbe bestimmt. TV ist angeordnet. Als Bedingungseintritt ist folgendes formuliert: Die Vorerbschaft und Testamentsvollstreckung enden, falls A. im Zeitpunkt der Vollendung seines XX.Lebenjahres nicht mehr überschuldet ist oder ein etwaiges Insoverfahren erfolgreich abgeschlossen wurde. Ist dies nicht der Fall, enden Vorerbschaft und TV falls A. an einem seiner darauffolgenden Geburtstage nicht mehr überschuldet etc. ist.
Ich muss doch diese Bedingung in den Vermerk aufnehmen? Eine Bezugnahme ist doch nicht möglich, oder? Ich tue mir halt schwer damit, dies für jeden sofort ersichtlich einzutragen.