Hey, wir haben hier ein kleines Problem.
Ein Beteiligter hat die Auskunftspflicht verweigert und deswegen ein Zwangsgeld bekommen. Im Beschluss steht üblicherweise, dass die Vollstreckung des Zwangsgeldes ausbleibt, soweit die geforderte Auskunft erteilt wird.
Der Beteiligte hat sodann die Auskunft erteilt und der Zwangsgeldbeschluss ist kurze Zeit darauf wieder aufgehoben worden. Noch vor Erlass des Beschlusses hat der Beteiligte jedoch das Zwangsgeld überwiesen, obwohl er ja "sein Soll schon erfüllt hatte".
Dass er das Geld zurückbekommt steht denke ich außer Frage. Wie behandele ich das Ganze jedoch in ForumSTAR? Unter Ordungs- und Zwangmittel (Oz) komme ich nicht zum Ergebnis. Setze ich das einfach gegen die Staatskasse fest? Aber unter welcher Festsetzungsart?
Liebe Grüße,