Einsetzung fernab der Heimat - Versetzungsantrag?

  • Huhu :)

    mir wurde mitgeteilt, dass ich nach bestandenem Diplom nun an einem Gericht eingesetzt werde, welches knapp 100 Kilometer weit entfernt ist.
    Ich wusste natürlich schon vor dem Studium worauf ich mich einlasse und das ist auch alles okay so. Ich denke aber, es ist wohl nachvollziehbar, dass ich irgendwann auch wieder Richtung Heimat arbeiten möchte, da hier mein ganzes persönliches Umfeld ist.

    Wann wäre es denn "vertretbar" einen Versetzungsantrag zu stellen? Die neue Behörde plant jetzt natürlich fest mit mir usw und ich habe keine Ahnung, ob das irgendwo als unhöflich gedeutet wird, wenn ich zu zeitnahe den Antrag stelle.

    Und überhaupt, an welche Stelle richte ich den Antrag eigentlich? Direkt an mein Oberlandesgericht adressiert, oder an den Behördenleiter, oder...?
    Kenne mich dahingehend als Berufseinsteiger leider noch überhaupt nicht aus.

    Für Antworten bin ich sehr dankbar! :)

    LG

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • PN

  • Grundsätzlich kann man den Versetzungsantrag sofort stellen. Eine sog. "Schamfrist", die viele meinen einhalten zu müssen, bringt für den Betroffenen nur zeitlichen Verzug. Mit dem Versetzungsantrag wissen alle Seiten woran sie sind und wer weiß, vielleicht passt das Gesuch der Verwaltung gerade richtig in den Kram. Ist zwar selten, kommt aber vor... Das Versetzungsgesuch ist über den Dienstweg an die personalführende Behörde (in der Regel das OLG) zu richten.

  • Ich würde auch von Anfang an freundlich sagen, wie es aussieht und einen entsprechenden Antrag stellen. Einen Versetzungsantrag aus persönlichen privaten Gründen wird man nachvollziehen können. Ich sehe es auch so, dass man sonst vielleicht eine Chance vergibt. Hab es nach meinem Examen auch so gemacht und hatte viel Glück, weil es gerade super gepasst hat. Konnte nach 6 Wochen sogar gleich das Bundesland wechseln, zwar nicht direkt an eines meiner Wunschgerichte, das dann aber 1 Jahr später.

  • Wir bekommen jedes Jahr neue Kollegen vom anderen Ende des OLG-Bezirks. Die stellen dann vorhersehbarerweise zeitnah einen Versetzungsantrag und wenn sie Glück haben sind sie nach einem Jahr wieder weg. Dafür bekommen wir dann wieder Kollegen frisch von der Prüfung.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Dito
    Über den Behördenleiter auf dem Dienstweg mit je einerFertigung für jede Instanz (AG - LG - OLG). Schamfristen gibt es keine. Die meisten geografisch unbeliebten Durchgangsgerichte wissen um ihre Unbeliebtheit bei frischen Rechtspflegern und nehmen es meistens sportlich. Die Chefs, die da Probleme haben, würde ich auch sonst als eher problematisch einstufen...

    Meistens gibt es ja vor dem Dienstantritt schon ein "Beschnuppern", dass man sich mal vorstellt. Das wäre aus meiner Sicht die ideale Gelegenheit, da schon mal Signale zu setzen (freue mich, die erste Stelle bei Ihnen anzutreten, habe schon viel Gutes gehört bla bla. Was meine Tätigkeit in der Zukunft betrifft, sehe ich diese aber eher nicht am AG Üchtelstücht, weil mein Lebensmittelpunkt aus den und den Gründen dauerhaft eher in Metropolhausen liegt.") .
    Das kommt menschlich einfach besser, als am Dienstantritt als erste Amtshandlung den Versetzungsantrag auf den Tisch zu knallen.

    Ich selbst bin auch erst über zwei Stationen von einem unbeliebten Gericht immer näher bis hin zu meinem Wunschstandort gewechselt. Beide Stationen vorher waren auch typische Durchgangsgerichte für junge Kollegen. Aber die Stimmung und das Betriebsklima war an beiden Stationen super. Solche positiven Aspekte kann und sollte man dann durchaus an die Chefs dort weitergeben, dass es eben "nur" an der Geografie liegt.
    Persönlich haben mich die Tätigkeiten dort auch bereichert, da man eben zusätzliche Arbeitsweisen kennenlernt als nur die Ausbildungsbehörden und man natürlich auch weitere Kollegen kennenlernt. Diese Bekanntschaften tragen immer noch durchs Berufsleben und es ist schön, einfach zum Telefon zu greifen und mal zu hören, wie bestimmte Angelegenheiten woanders gemacht werden.

  • Ohne dem Bommel zu nahe zu treten: 100km im weitesgehend gut erschlossenen Dtl. (BaWü war es doch, oder?) sind für mich nicht "fernab".
    Ich fand meine ersten 180km aber auch nicht schlimm.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Wir bekommen jedes Jahr neue Kollegen vom anderen Ende des OLG-Bezirks. Die stellen dann vorhersehbarerweise zeitnah einen Versetzungsantrag und wenn sie Glück haben sind sie nach einem Jahr wieder weg. Dafür bekommen wir dann wieder Kollegen frisch von der Prüfung.

    Ist bei uns genau so. Viele junge Rechtspfleger/innen kommen sogar aus dem anderen OLG-Bezirk meines Bundeslandes (wo auch die FH ist), wurden aber durch mein OLG eingestellt und landen nach bestandener Prüfung dann bei uns. Zeitnah erfolgt dann Antrag auf HomeOffice und wenn es mit der Versetzung dann nicht klappt kommt die Kündigung. Jobs, z.B. bei Notaren gibt es ja, liegen vor Ort und sind auch noch besser bezahlt.

    Insofern bestehen, wenn es mit der heimatnahen Versetzung zeitnah nicht klappt durch aus Alternativen. Auf jeden Fall wurden die Anträge auf HomeOffice zeitnah positiv entschieden.

  • Wir bekommen jedes Jahr neue Kollegen vom anderen Ende des OLG-Bezirks. Die stellen dann vorhersehbarerweise zeitnah einen Versetzungsantrag und wenn sie Glück haben sind sie nach einem Jahr wieder weg. Dafür bekommen wir dann wieder Kollegen frisch von der Prüfung.

    Ist bei uns genau so. Viele junge Rechtspfleger/innen kommen sogar aus dem anderen OLG-Bezirk meines Bundeslandes (wo auch die FH ist), wurden aber durch mein OLG eingestellt und landen nach bestandener Prüfung dann bei uns. Zeitnah erfolgt dann Antrag auf HomeOffice und wenn es mit der Versetzung dann nicht klappt kommt die Kündigung. Jobs, z.B. bei Notaren gibt es ja, liegen vor Ort und sind auch noch besser bezahlt.

    Insofern bestehen, wenn es mit der heimatnahen Versetzung zeitnah nicht klappt durch aus Alternativen. Auf jeden Fall wurden die Anträge auf HomeOffice zeitnah positiv entschieden.

    Schon interessant, wie sich die Zeiten geändert haben.
    Früher wurde von den Absolventen noch örtliche Flexibilität verlangt (ohne Möglichkeit der Heimarbeit), zumindest im hiesigen Bundesland.

  • Die Zeiten haben sich eben geändert und (viel) früher waren die Mieten auch noch erträglicher als heute.

    Ich habe übrigens oft die Erfahrung gemacht, dass diejenigen, welche Flexibilität von anderen einfordern, sie oft selbst nicht an den Tag legen.

    Aber so ist das halt.

  • Die Zeiten haben sich eben geändert und (viel) früher waren die Mieten auch noch erträglicher als heute.

    Das stimmt allerdings. Man wird in eine mittelgroße Stadt versetzt und wenn man nicht jeden Morgen ne halbe Stunde fahren will ist man schnell mit 700 warm dabei. Die PKV wird auch immer teurer... Irgendwie sah das Gehalt vor dem Studium größer aus.
    Wenn ich dieses Gerede von wegen „Ach, Beamte zahlen doch keine Steuern“ höre, werde ich mittlerweile nur noch sauer. Manche meinen echt, als Staatsdiener biste automatisch stinkreich.

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?

  • Das stimmt allerdings. Man wird in eine mittelgroße Stadt versetzt und wenn man nicht jeden Morgen ne halbe Stunde fahren will ist man schnell mit 700 warm dabei. Die PKV wird auch immer teurer... Irgendwie sah das Gehalt vor dem Studium größer aus.
    Wenn ich dieses Gerede von wegen „Ach, Beamte zahlen doch keine Steuern“ höre, werde ich mittlerweile nur noch sauer. Manche meinen echt, als Staatsdiener biste automatisch stinkreich.

    Aus diesem Grunde liegt auch derzeit ein Verfahren beim BVerfG. Aufgrund der Teuerung und den hierzulande üblichen - teils ausufernden - Sozialleistungen hat man eine Vergleichsberechnung gemacht und festgestellt, daß ein Wachtmeister im einfachen Dienst mit Frau und zwei Kindern die gleichen Bezüge bekommt, wie eine ALG-II-Bedarfsgemeinschaft (ebenfalls bestehend aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern). In den letzten Jahren ergab die Vergleichsberechnung jeweils nur Differenzen im einstelligen Prozentbereich.

    Da kann natürlich was nicht stimmen; der berufstätige Beamte muß natürlich deutlich mehr erlösen als der Sozialleistungsempfänger. Und wenn insoweit eine Anpassung erfolgt, dann müssen auch die Bezüge der höheren Besoldungsgruppen aufgrund des Abstandsgebotes erhöht werden.

    Man darf gespannt sein, wie das weitergeht.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Die Zeiten haben sich eben geändert und (viel) früher waren die Mieten auch noch erträglicher als heute.

    Das stimmt allerdings. Man wird in eine mittelgroße Stadt versetzt und wenn man nicht jeden Morgen ne halbe Stunde fahren will ist man schnell mit 700 warm dabei. ....

    Nichts für ungut, aber eine halbe Stunde ist ein Witz gegenüber der Fahrstrecke, die manche Kollegen zurücklegen.

    Eigentlich wollte ich zu Cromwells Beitrag nichts schreiben, nun aber doch: Früher war auch die Besoldung geringer.

  • Ja, manches war besser oder wurde so wahrgenommen (Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld/Lebenshaltungskosten) und anderes wird halt ungünstiger. Wenn ich jetzt sehe, dass die KV mal eben so um 16% bei mir steigen wird (also mal eben 40 € im Monat), da das Zinsniveau seit Jahren quasi gen Null und schlechter läuft stimme ich zu: Es wird nicht besser (also ich rechne mit jährlich steigenden KV Beiträgen- da es ja keine Zinsen gibt und jedes Jahr mehr gute "alte" Geldanlagen der Versicherungen auslaufen), also muss jeder sehen, wie er sein Geld zusammenhält.

    Und jeder darf und sollte versuchen das Beste aus seiner Lage zu machen. Wenn dies durch Versetzung möglich ist- dann los. Es hilft ja auch niemandem, nicht gleich mit offenen Karten zu spielen.
    Und ein Versetzungswunsch an ein OLG, um schnell befördert zu werden sollte ebenso verständlich sein wie ein heimatnaher Versetzungswunsch, um die Fahrtkosten oder gar Übernachtungskosten zu sparen- das wird auch jeder Direktor verstehen -nur mögen wird er es nicht, denn ihm wird dann wieder Personal fehlen.

    Ich habe am ersten Tag auf die Frage nach einem Versetzungswunsch ehrlich geantwortet und den direkt gestellt. Ich hatte eine Freundin mit Haus, welches wir zusammen finanzierten und das konnte halt nicht mit umziehen und daher fand ich meinen Wunsch auch berechtigt. Ich bin auch sehr froh, das gleich beantragt zu haben. Denn ich war nach drei oder vier Monaten nur noch 60 statt 100 km weit weg und konnte dann meine Zweitwohnung aufgeben und pendeln und 8 Monate später war ich dann ganz heimatnah und fahre nur noch eine Viertelstunde.

    Drücke die Daumen, dass die Versetzung klappt.

  • Ein Versetzungswunsch ist immer legitim und es spricht auch nichts dagegen, diesen zeitnah zum Dienstantritt zu stellen.
    Die Erfolgsaussichten hängen von verschiedenen Faktoren ab, die außer der personalverwaltenden Stelle beim OLG niemand kennt: frei werdende Stellen am Wunschort und weitere vorliegende Versetzungsgesuche.
    Bei letztgenanntem Punkt wird man auch eine Art "Ranking" aufstellen, zum einen nach Dringlichkeit, zum anderen nach dem Zeitpunkt der Antragstellung.

    Beim Punkt "Dringlichkeit" könnte man sich bei der personalverwaltenden Stelle durchaus etwas wundern, denn wenn ich lese

    Man wird in eine mittelgroße Stadt versetzt und wenn man nicht jeden Morgen ne halbe Stunde fahren will

    scheint mir der Leidensdruck nicht sonderlich groß und eine halbe Stunde Fahrzeit ist jetzt nicht gerade das, was einem beim Threadtitel "fernab der Heimat" einfällt. Natürlich ist das sehr subjektiv; es gibt Kollegen, die pendeln über Jahre über längere Entfernungen und haben kein Problem damit, während andere in jedem Fall sehr nah am Arbeitsort wohnen wollen. Aber eine halbe Stunde liegt vermutlich sogar noch unter dem Durchschnitt aller Arbeitnehmer und stellt eigentlich kein Problem dar - aber wie gesagt, ist subjektiv. Die personalverwaltende Stelle muss allerdings einen objektiven Maßstab anlegen, und der könnte zu einer anderen Bewertung führen.
    Ich denke jedoch, dass durch die Corona-Krise sehr viel Bewegung in das Thema Homeoffice gekommen ist und mit zunehmender Einführung der eAkte dies auch immer öfter möglich sein wird, insofern ist mittelfristig ein weiter entfernt liegender Arbeitsort vielleicht gar kein so großes Problem mehr, wenn man eh überwiegend von zu Hause aus arbeiten kann.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Wenn ich den Sergeant richtig verstanden habe, ist der Einsatz fernab in einer Kleinstadt, bei der man allerdings dann 30 Minuten außerhalb erst bezahlbaren Wohnraum findet.

    Ok, ein Umzug ist sicher unlustig.

    Lustig ist das mit den 30 Minuten: Ich kenne kaum Kollegen, die weniger brauchen und auch ich bin heimatnah, habe aber minigens 20 Minuten Fahrt.

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