Kaufpreis - was ist hinzuzurechnen?

  • Der Kaufpreis für Verkehrsflächen beträgt 80.000 Euro.


    Der Käufer ist im Kaufvertrag folgende weitere Verpflichtungen eingegangen:


    1) Verlegung eines Kanals
    2) Kostenbeteiligung bzgl. der Erstellung eines Verkehrskreisels
    3) Kostenbeteilung bzgl. der Kosten für den Abriss von Gebäuden (anderes Grundstück des Veräußerers)
    4) Übernahme von Planungskosten (Betriebsverlagerung)


    Was davon ist ganz oder teilweise (20 %, § 50 Nr. 4 GNotKG) zum Kaufpreis hinzuzurechnen, § 47 S. 2 GNotKG???


  • Würde die jeweiligen Kosten zu hundert Prozent hinzusetzen, es sei denn der Kanal dient ausschließlich dem Käufer, dann diese Kosten nicht.

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