Hallo zusammen,
ich habe ein Problem.
Im Jahre 2001 wurden aufgrund einstweiliger Verfügung des Landgerichtes (für Forderungen aus einem Bauvertrag) zwei Vormerkungen zur Sicherung des Anspruches auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek über … DM zuzülich eines Kostenbetrages von ... DM eingetragen.
Eine Umschreibung der Vormerkungen ist in der Vergangenheit nicht erfolgt.
Vorgelegt wird nun eine notarielle Forderungsabtretung des Vormerkungsgläubigers an einen Dritten,
"...Hiermit werden alle Forderungen abgetreten, bezüglich derer aufgrund der einstweiliger Verfügung die Vormerkungen eingetragen sind...
...es wird bewilligt und beantragt die Abtretung im Grundbuch einzutragen..."
Ich habe leider in der Literatur nichts dazu efnden, frage mich allerdigs ob das überhaupt geht,
es ist ja nie das Bestehen der Forderung festgestellt worden?