Hallo zusammen,
ich habe einen Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen, welcher an die erstattungspflichtige Partei nicht zugestellt werden konnte. Dies habe ich der antragstellenden Partei mitgeteilt und aufgefordert, eine zustellfähige Anschrift mitzuteilen. Nun teilen diese mit, dass die Anschrift nicht ermittelt werden kann und auch die Polizei sich bereits nach dem Aufenthaltsort erkundigt hätten. Sie beantragen daher lediglich eine einfache Ausfertigung bzw. beglaubigte Abschrift des KFB, sodass die Zustellung im Parteibetrieb vorgenommen werden könnte.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich das so machen kann. Ich habe im Kopf, dass der Beschluss zwingend zugestellt werden muss, notfalls über eine öffentliche Zustellung.