Hallo zusammen,
wir haben folgenden Fall in der Kanzlei und kommen leider nicht weiter. Ich muss mich nun an die Experten hier wenden
Wir haben mehrere Titel in der Hand. Die Wohnung des Schuldners wurde durch einen anderen Gläubiger am 04.09.2020 zwangsversteigert. Ich weiß leider nicht aus welchem Grund, aber wir haben es nicht geschafft unsere Forderung zum Zwangsversteigerungstermin anzumelden. Am 20.11.2020 findet die Verteilung des Erlöses statt. Wir möchten nun den Übererlös durch den PfÜb pfänden, da ja eine Anmeldung der Forderung zum Verteilungstermin nicht möglich ist.
Da uns die Zeit davon rennt, möchten wir nun nichts falsch machen, damit der PfÜb schnell erlassen wird. Wir sind uns nun nicht ganz sicher, ob
1.) wir als Drittschuldner das Amtsgericht an dem die Versteigerung stattgefunden hat eintragen müssen,
2.) wir bei Forderung aus Anspruch “G” wählen müssen,
3.) gibt es irgendwelche Besonderheiten, die wir noch berücksichtigen müssen/können, da es sich um Hausgelder handelt, könnte man hier § 10 ZVG anwenden?
4.) (für die Zukunft) bis wann kann man eigentlich eine Forderung zum Versteigerungstermin anmelden, dass diese mit aufgenommen wird (zb. bis zu 6 Wochen vor Versteigerungstermin)?
Ich darf mich im Voraus bestens bedanken
Liebe Grüße
Mr.