Ich habe eine Anfrage von einer Betreuerin vorliegen, wie sie sich verhalten soll.
Kurzer Sachverhalt:
Grundstücksverkauf - Genehmigung - zeitliche Verzögerung anschließend wegen Unkenntnis über Zuständigkeit zur Einholung der Löschungsbewilligung - nach 18 Monaten endlich Umschreibung im Grundbuch.
Die Käuferin möchte die Bereitstellungskosten für den Kredit vom Betreuten haben.
Der Betreuer möchte - wenn überhaupt - nur anteilig zahlen.
… das ist doch nichts, worüber ich mir auf dieser Seite des Schreibtischs Gedanken machen muss, oder?
Das ist doch eher eine Rechtsberatungs- bzw. Haftungssache, richtig?
Viele Grüße!