Hallo,
ich habe eine im Grundbuch eingetragene X-Partei (Landesverband)- damals aufgrund Erbfolge eingetragen worden, welche nunmehr ihren Grundbesitz weiterveräußern will. Einzutragen ist nunmehr die Eigentumsumschreibung.
Nachdem ich erstmal zur grundsätzlichen Grundbuchfähigkeit lesen musste (hatte ich noch nie den Fall), kommt nun natürlich das zweite Thema Vertretung.
OLG Zweibrücken , 17.09.1999 - 3 W 138/99 sagt z.B., dass ein vom Bundeswahlleiter ausgestellter Nachweis aus dem Parteienverzeichnis genügen würde/müsste, so auch DNotI-Report 10/1996, Mai 1996, weil in diesem Fall ein sog. Beweisnotstand vorliegt und kein formgerechter Nachweis zu erbringen wäre. DNotI schlägt u.U. noch eine eidesstattliche Versicherung der Vorstandsmitglieder über deren Vertretungsbefugnis vor.
Der hiesige Notar hat nur eine Kopie der Eintragung des Wahlleiters übersandt. Einfach das, was jedermann auch über die Internetseite des Bundeswahlleiters aufrufen kann.
Hat sich schon einmal jemand mit der Vertretung Politischer Parteien befassen müssen? Wie habt ihr das gelöst? Als Grundbuchrechtspfleger sowas so formloses zu akzeptieren fällt irgendwie schwer.
Vielen Dank für eure Gedankenanstöße.
LG