Ergänzungspfleger notwendig?

  • Guten Tag,

    ich habe einen Schenkungsvertrag zur schenkweisen Übertragung des hälftigen ideellen Miteigentumsanteils eines Grundstücks an einen Mj vorliegen. Bisher sind die Eltern jeweils zu ½ Eigentümer, der Vater überträgt seinen Anteil an die Tochter. Eine GS valutiert noch, das ganze übernehmen aber die Eltern bzw. die Mutter.

    Dem Vater steht auflösend befristet bis zum 01.09.2021 ein Wohnungsrecht zu. Hier steht dabei, dass der Eigentümer zur ordnungsgemäßen Instandhaltung des Gebäudes verpflichtet ist.

    Die Kosten für die Räume des Wohnungsberechtigten trägt aber dieser selbst.

    Ich würde meinen, bei der Frage nach der Pflegschaft, dass ein Nießbrauch und auch ein Wohnungsrecht grds. trotzdem led. Rechtlich vorteilhaft ist, sofern der Berechtigte die Kosten trägt. Wie ist das aber mit der Instandhaltung? Benötige ich hier einen Pfleger? ich meine ja, aber was soll der denn dann sagen außer dass er es trotzdem für vorteilhaft hält?

    Eine Genehmigungspflicht sehe ich allerdings nicht oder eben nur dann wenn das Wohnungsrecht Probleme macht nach 1821 II?

    Danke!


  • Hallo,

    hierzu steht sehr viel im Schöner/Stöber Grundbuchrecht Rn. 3610c ff.
    Das sollte deine Fragen beantworten.

    VG!

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