Ausschlagung beim Notar hier für Erbschaft in Polen

  • Hallo-

    habe hier etwas Neues:

    Ein Notar übersendet mir eine aufgenommene Erbausschlagung. Ausgeschlagen wurde hier für eine Erbschaft nach einem Erblasser in Polen.
    Übersandt wurde nur die Ausschlagung selbst- telefonisch wurde dann auf Nachfrage mitgeteilt- die ist durch uns nach Polen weiterzuleiten...

    Frage:
    1. Ist das richtig?
    2. Warum bekomme ich die? Was muss ich alles veranlassen? (Übersetzen? Kosten? Rausfinden welche Stelle in Polen sie bekommt?)

    Danke für die Antworten, habe ich wirklich das erste Mal und bin erstmal etwas überfahren.

  • Das dies so passiert kenne ich für Nicht-EU Staaten wie die Türkei. Davon bin ich auch ausgegangen, da kein Kollege/keine Kollegin je so etwas hatte.

    Der Notar in dieser Sache hat jetzt in einer Dienstaufsichtsbeschwerde die fehlende Nichtweiterleitung angeprangert. Wo genau steht, dass dies nicht durch mich passiert?

    Möchte dies jetzt gut begründen und meine GL hätte das gerne schnell...

    Danke schon einmal und

    @ tom entschuldige die weitere Nachfrage, danke schon einmal für die Antwort, bin bloß noch etwas unsicher, stehe unter Zeitdruck und möchte sicher sein, dass es für die EU nicht doch eine Ausnahme gibt, die übersehen worden ist, halte es zwar für nahezu ausgeschlossen, aber irgendwo muss der Notar seine Ansicht ja her haben...

  • Es wurde sich darüber beschwert, dass die Urkunde nicht unverzüglich weitergeleitet wurde- nachdem ich angerufen hatte und gefragt hatte warum hier kommentarlos eine Urkunde von ihm durch seine Mandanten abgegeben wurde.

    Er hat sich über die mangelhaften Rechtskenntnisse, die schuldhafte Verzögerung der Weiterleitung und anderes durch den bearbeitenden Rechtspfleger beschwert und Haftungsgeltendmachung angedroht, sofern die Ausschlagungsfristen durch die nicht unverzüglich ausgeführte Weiterleitung nicht eingehalten werden können.

    Gerade deshalb war ich ja so unsicher: Wenn ein Notar so was an meinen Direktor in Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde schreibt, dann gehe ich ja davon aus, dass er sich da sicher ist, dass ich falsch gearbeitet habe...

  • Es wurde sich darüber beschwert, dass die Urkunde nicht unverzüglich weitergeleitet wurde- nachdem ich angerufen hatte und gefragt hatte warum hier kommentarlos eine Urkunde von ihm durch seine Mandanten abgegeben wurde.

    Er hat sich über die mangelhaften Rechtskenntnisse, die schuldhafte Verzögerung der Weiterleitung und anderes durch den bearbeitenden Rechtspfleger beschwert und Haftungsgeltendmachung angedroht, sofern die Ausschlagungsfristen durch die nicht unverzüglich ausgeführte Weiterleitung nicht eingehalten werden können.

    Gerade deshalb war ich ja so unsicher: Wenn ein Notar so was an meinen Direktor in Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde schreibt, dann gehe ich ja davon aus, dass er sich da sicher ist, dass ich falsch gearbeitet habe...

    Der Notar sollte sich eigentlich Gedanken wegen seiner falschen Anweisungen an seinen Mandanten machen.

    Kommt eine solche Ausschlagung zu mir schicke ich sie an den Ausschlagenden/Einreicher nach Vermerk des Eingangs zurück.

    Für mich ist sogar fraglich, ob ich ihn auf seine Verpflichtung zur Weiterleitung an das ausländische Gericht hinweisen muss. Ist eigentlich Aufgabe des beglaubigenden Notars. Auf keinen Fall sehe ich einen Grund den Notar zu kontaktieren.

  • Es wurde sich darüber beschwert, dass die Urkunde nicht unverzüglich weitergeleitet wurde- nachdem ich angerufen hatte und gefragt hatte warum hier kommentarlos eine Urkunde von ihm durch seine Mandanten abgegeben wurde.

    Er hat sich über die mangelhaften Rechtskenntnisse, die schuldhafte Verzögerung der Weiterleitung und anderes durch den bearbeitenden Rechtspfleger beschwert und Haftungsgeltendmachung angedroht, sofern die Ausschlagungsfristen durch die nicht unverzüglich ausgeführte Weiterleitung nicht eingehalten werden können.

    Gerade deshalb war ich ja so unsicher: Wenn ein Notar so was an meinen Direktor in Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde schreibt, dann gehe ich ja davon aus, dass er sich da sicher ist, dass ich falsch gearbeitet habe...

    Dann schick' ihm doch § 31 IntErbRVG, ausgerdruckt. Kopie an de Aufsicht (an Deine und an die des Notars).

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub


  • Dann schick' ihm doch § 31 IntErbRVG, ausgerdruckt. Kopie an de Aufsicht (an Deine und an die des Notars).

    Super Idee :wechlach: der Dienstaufsicht des Notars aber noch eine Kopie der Dienstaufsichtsbeschwerde beifügen :)

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