Hallo zusammen,
eine Frage zu einem Genehmigungsverfahren.
Das Kind kauft vom Opa eine Eigentumswohnung. Opa ist Bauträger und das Kind hat durch Mieteinnahmen anderer Objekte bereits hohen Bankvermögen.
Der Kaufpreis wird zu einem Teil aus dem Eigenkapital und zum anderen Teil durch ein Darlehen aufgebracht. Das Darlehen soll durch eine Grundschuld an der ETW abgesichert werden.
Den Darlehensvertrag hat die Mutter abgeschlossen. In dem Vertrag ist geregelt, dass die Darlehenssumme direkt auf das Konto des Kindes überwiesen wird. Von dort aus werden auch die Raten abgebucht.
Die monatliche Rate wird aus den Mieteinnahmen der gegenständlichen Wohnung (wird bereits vermietet) und weiterer Objekte des Kindes bedient.
Ergänzungspflegschaft bzgl. Abschluss des Kaufvertrages mit Auflassung ist bereits angeordnet.
Nun wurde mir folgendes vorgelegt:
- Kaufvertrag mit Auflassung -> Genehmigung erforderlich
- Grundschuldbestellung
- Darlehensvertrag -> keine Genehmigung erforderlich, da auf Mutter abgeschlossen
- Zeckerklärung -> Genehmigung erforderlich
Meine Frage ist nun, ob ich für die Grundschuldbestellung auch eine Genehmigung und Ergänzungspflegschaft benötige?
Haltet ihr das RG für genehmigungsfähig?