Gläubigererbscheinsantrag Pflichtteilsstrafklausel

  • Huhu,

    ich hab folgendes Problem:

    Ich habe einen Gläubigererbscheinsantrag nach der Ehefrau.
    Es gibt ein gemeinschaftliches notarielles Testament der Eheleute, Ehemann ist vorverstorben.

    Als Erben nach dem Längstlebenden sind die gemeinsamen Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge eingesetzt.
    Ferner enthält das Testament eine Pflichtteilsstrafklausel. Folge der Geltendmachung des Pflichtteils ist Ausschluss des Erben nebst Abkömmlingen.

    Von einem der Erben ist eine aktuelle Anschrift nicht zu ermitteln.

    Es liegt nunmehr ein Gläubigererbscheinsantrag vor.

    Wie sieht es aus mit der Versicherung hinsichtlich der Geltendmachung des Pflichtteils?
    Nach Anfrage hinsichtlich der Adresse eines Miterben hat der Gläubiger nunmehr Mindesteilserbscheinsantrag gestellt.

  • Der Gläubiger kann in der Regel allenfalls versichern, dass er nichts davon weiß. De Rest ist wohl Amtsermittlung und notfalls muss nach Beweislastgrundsätzen entschieden werden, wenn sich der Eintritt der auflösenden Bedingung nicht feststellen lässt.

  • Wenn die 3-Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist, müsste man wohl von einer bedingten Vor- und Nacherbfolge ausgehen, weil jeder Pflichtteilsberechtigte ja noch seinen Pflichtteil verlangen könnte.

  • Zu diesem Problemkreis vgl. BGH Rpfleger 2006, 605 = FamRZ 2006, 1443 = ZEV 2006, 501 m. Anm. Fischer: Purrucker ZEV 2007, 127; Keim NJW 2007, 977; Bestelmeyer Rpfleger 2018, 649, 657.

    Erschwerend kommt hinzu, dass nicht einmal gesagt ist, dass nicht auch die Geltendmachung eines verjährten Pflichtteilsanspruchs die Sanktionswirkung auslösen kann. Kommt es erst nach dem Ableben des überlebenden Ehegatten zur Geltendmachung, ist diese allerdings (auch) sich selbst gegenüber zu erklären, was aber konstruktiv auf keine Schwierigkeiten stößt. In diesem Fall lässt sich die Sanktionswirkung aber nur über eine (bedingte) Nacherbfolge erreichen, die dann aber nicht auf den Zeitpunkt des Ablebens des überlebenden Ehegatten zurückwirken kann.

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