sofortige Beschwerde gegen Bestellung des Sachverständigen

  • Hallo Kollegen,

    ich habe einen Sachverständigen bestellt und kurz vor
    Eingang des Gutachtens legt der Schuldnervertreter
    sofortige Beschwerde gegen meinen Beschluss ein mit
    der Begründung, dass keine Rechtsmittelbelehrung bei-
    gefügt war.
    Ich habe darauf hin mitgeteilt, dass es sich um eine
    reine verfahrensleitende Maßnahme zur Vorbereitung der
    anfechtbaren Wertfestsetzung handelt und somit nicht
    anfechtbar ist und mangels eines Rechtsmittels eine
    Rechtsmittelbelehrung im eigentlichen Sinne entbehr-
    lich ist.

    Ganz dumm gefragt, muss ich jetzt noch über
    die eingelegte sofortige Beschwerde entscheiden und
    wenn ja, kann ich dies im Wertfestsetzungsbeschluss
    mit erledigen?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Nein, eine Begründung der sofortigen Beschwerde außer, dass meinem Beschluss über
    die Bestellung des Sachverständigen keine Rechtsmittelbelehrung beigefügt war,
    kam bis zum heutigen Tage nicht.

    Darauf hin hätte ich ihm ja mitgeteilt, dass es sich lediglich um eine rein verfahrens-
    leitende Maßnahme zur Vorbereitung der (anfechtbaren Wertfestsetzung) handelt,
    die nicht anfechtbar ist.

    Fristverlängerung zur Anhörung des Verkehrswertes wollte er dann nach meiner
    Mitteilung betreffs der eingelegten sofortigen Beschwerde auch, diese wurde
    gewährt.

    Ich weiß einfach nicht, wie ich mit dieser sofortigen Beschwerde umgehen soll.

  • Ich lege diese "Beschwerden/Erinnerungen" dann immer unserem Vollstreckungsrichter vor. Der macht hinsichtlich der Unzulässigkeit des RM einensehr kurzen Beschluss und gut. Das habe ich doch öfter mal.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!