Hallo Kollegen,
ich habe einen Sachverständigen bestellt und kurz vor
Eingang des Gutachtens legt der Schuldnervertreter
sofortige Beschwerde gegen meinen Beschluss ein mit
der Begründung, dass keine Rechtsmittelbelehrung bei-
gefügt war.
Ich habe darauf hin mitgeteilt, dass es sich um eine
reine verfahrensleitende Maßnahme zur Vorbereitung der
anfechtbaren Wertfestsetzung handelt und somit nicht
anfechtbar ist und mangels eines Rechtsmittels eine
Rechtsmittelbelehrung im eigentlichen Sinne entbehr-
lich ist.
Ganz dumm gefragt, muss ich jetzt noch über
die eingelegte sofortige Beschwerde entscheiden und
wenn ja, kann ich dies im Wertfestsetzungsbeschluss
mit erledigen?
Vielen Dank für eure Hilfe.