Zusatzpauschale §5a Abs. 1 Nr. 2 VBVG

  • Hallo zusammen :)

    Folgender Sachverhalt: Die Betreuung läuft seit Juni '20, eingesetzt ist ein Berufsbetreuer.
    Nun teilt dieser mit, dass der Betroffene wohl zwei Eigentumswohnungen hat, die er bisher verschwieg. Der Betreuer kommt wohl nicht an weitere Informationen.
    Aufgrund der mangelnden Mitwirkung war es dem Betreuer wohl auch nicht möglich, SGB II-Leistungen zu beantragen, wodurch der Betroffene nun die Wohnungskündigung erhalten hat.

    Nun möchte der Betreuer die Vergütung abrechnen und setzt den Betroffenen wegen der Wohnungen als vermögend mit der Zusatzpauschale nach § 5a Abs.1 Nr. 2 VBVG an. Nun meine Frage an die erfahrenen Kollegen: Wie würdet ihr das behandeln? Ich stolpere immer wieder über das Wort "Verwaltung" des Wohnraums. Wenn der Betreuer über keinerlei Infos verfügt, kann er den Wohnraum doch tatsächlich gar nicht verwalten? :gruebel:

    Danke schon mal und VG

  • Es sind zwei Wohnungen vorhanden, die der Betroffene nicht selbst bewohnt und die der Betreuer -sofern Aufgabenkreis Vermögenssorge übertragen- in seiner Verwaltung hat.

    Vergütung/Zusatzpauschale erhält der Betreuer unabhängig von seinen tatsächlichen Aufwand.

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