Führung des Diplom-Grads Diplom-Rechtspfleger/in (FH)

  • Es wurde sicher schon oft gefragt, ich finde aber keinen passenden Thread.

    Wer benutzt in welchem Zusammenhang den Diplom-Grad "Diplom-Rechtspfleger/in (FH)"? Nach meinem Eindruck geschieht dies jedenfalls in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg kaum.

  • Ich nutze die Bezeichnung nicht, kenne eigentlich auch keinen Kollegen, der das tut. Ich wüsste nicht recht, wozu.

    Hab aber schonmal gesehen, dass ein Kollege das unter einem selbstgemachten Formular stehen hatte.

  • Anschlussfrage: Und gibt es dafür eine englische Übersetzung? Die in Leo.org gängigen Übersetzungen wurden mir bisher immer als unverständlich/unpassend bewertet. Ich finde das immer schwierig, international (und auch nur europaweit) klar zu machen, was und wer wir sind und welchen Abschluss wir haben- hat vielleicht jemand eine Idee? :)

  • Im (verbeamteten) beruflichen Kontext ist das wohl total irrelevant, da man ja wohl in seinem Amt kaum seine berufliche Qualifikation laufend darbringen muss. Im privaten Umfeld zeugt das m. E. von fehlgeleiteter Eitelkeit und wirkt schnell lächerlich.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Im (verbeamteten) beruflichen Kontext ist das wohl total irrelevant, da man ja wohl in seinem Amt kaum seine berufliche Qualifikation laufend darbringen muss. Im privaten Umfeld zeugt das m. E. von fehlgeleiteter Eitelkeit und wirkt schnell lächerlich.

    Seh ich auch so.

  • Ich wüsste nicht, dass die "Dr.", "Dipl.-Ing." und vergleichbare Personen ihre akademischen Grade weglassen.

    Ob man sie benutzen möchte, ist eine ganz andere Frage. Aber wenn man sie benutzt, hat dies mit Eitelkeit nichts zu tun.

  • Möglicherweise gibt es da kulturelle Unterschiede. Vendée und ich kommen aus dem Norden. Hier würde ich es geradzu hochnotpeinlich empfinden, sich auf diese Weise aufspielen zu müssen. Doktor ist hier auch nur der Arzt im Krankenhaus. Kann sein, dass es näher an Österreich dran da eine andere Sicht der Dinge gibt.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • In manchen Gerichten wird das für die Türschilder verwandt- ...., Diplom Rechtspfleger. Obwohl mir aus einem Gericht bekannt geworden ist, das dies nicht mehr durchgeführt wird, da das Publikum auf eine höhere Qualifikation als die eines Richters geschlossen hat. Und es diesem auch gesagt hat: die erste Bearbeiterin wäre besser gewesen, die hätte Recht, er hätte ja nicht mal ` nen Diplom (war wohl ne Nachlasssache). Zwei Tage später waren dann alle Türschilder auf ..., Rechtspflegerin umgeändert...

  • Die Führung eines Doktortitels - immerhin ein im Pass eintragbarer Namenszusatz (4 Abs. 1 Nr. 3 PaßG) - ist wohl kaum mit der Führung eines Diplomtitels vergleichbar, zumal eine Anrede mit Doktortitel heute immer noch teilweise gebräuchlich ist. Ganz so lächerlich wie die Führung eines Dipl. jur nach bestandenem zweiten Examen ist es aber mE nicht :wechlach:

    Aber in der Tat gibt es da wohl auch kulturelle Unterschiede zwischen den Polen Österreichischer Titelkult und skandinavischer Bescheidenheit.

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Also gerade im badischen Landesteil sehe ich vor allem in den Mailsignaturen doch einige Kollegen, die ihren Diplom-Grad aufführen. Keine Ahnung, was bzw. ob das eine besondere geografische Bewandtnis hat ;)

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Mir persönlich ist das völlig gleichgültig, das soll jeder so halten wie er möchte.

    Ich kann jedenfalls berichten, dass unser Dienstherr sogar Stempel für die Rechtspfleger anschaffte, deren Abdruck wie folgt lautete:

    Diplom-Rechtspfleger/in (FH)
    Name
    Rechtspfleger/in

    Ich selbst habe in aller Regel immer nur den "einfachen" Stempel benutzt (Name - Rechtspfleger).

    Die interessante Frage wäre, ob man einen Diplom-Grad erwirbt, um ihn dann nicht zu führen. Aber wie gesagt: Mir ist das völlig egal. Eine grottenfalsche Entscheidung wird nicht dadurch richtig, dass jemand meint, er müsse samt seinem "Grad" unterzeichnen und eine richtige Entscheidung wird nicht dadurch falsch, dass man den "Grad" weglässt.

    Gleichwohl: Es erschließt sich mir nicht, was es mit "Aufspielen" zu tun haben soll, wenn man einen erworbenen "Grad" verwendet. Weshalb sollte insoweit etwas anderes gelten als bei allen anderen Berufsgruppen und "Graden"? Ob man sich etwas darauf zugute hält, muss jeder für sich selbst entscheiden.

  • Gibt noch eine weitere Abgrenzung: die vollausgebildeten aber undiplomierten Rechtspfleger. Es gibt Leute, die aus diesem Grund jetzt plötzlich Wert auf den Titel aus Stempel, Schreiben und Türschild legen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Wenn ich das hier so lese, muss ich schmunzeln.

    Vor vielen Jahren gab es mal in einem norddeutschen Finanzamt einen Hausmeister. Der war der einzige im ganzen Amt der jeden Tag mit Anzug zum Dienst erschien. Bei den Bürgern kam es gut an, dass scheinbar der Chef höchstselbst im Aufsitzrasenmäher den Rasen mähte. Die Anekdote hat der Vorsteher des betreffenden Finanzamts immer gerne erzählt.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Ist mir völlig wurscht. Da ich versuche, alles auf eine Seite zu bekommen, ist der weitere Zusatz eher hinderlich. Ich habe ihn noch nie gebraucht und werde es auch nicht tun.

    Außerdem habe ich ja eh so meine Bedenken, hinsichtlich der akademischen Ausbildung.

    Achso: Klar, wir haben ja hier jetzt auch Volljuristen. Aber ich denke nicht im Traum dran, mich von den Kollegen abzugrenzen.

  • Grundsätzlich wie Insulaner: An manchen Gerichten wird d. Diplom-Rpfl. unter dem Namen ans Türschild gepappt. Aus dem Kopf fällt mir jetzt auch nur ein Rechtspfleger ein, der seine Diplomierungsurkunde in seinem Büro aufgehängt hat. Neben dem Fenster, hinter einem Vorhang versteckt - scheint also mehr ein Insiderwitz gewesen zu sein denn Standesdünkel. An meiner Bürotür stehen Name und Berufsbezeichnung ohne Diplom, sonst nichts. Der einzige Ort, an dem mein Diplom voller Stolz (in Kopie) ausgestellt wird, ist an der entsprechenden "Familien-Diplom-Wand" bei ebenjener Familie zu Hause.

    Edit: Nach Post #23 habe ich mal einen Seitenblick auf meine foreninterne Berufsbezeichnung geworfen und... äh. :wechlach:Das ist aber tatsächlich der einzige Ort, an dem ich das Diplom erwähne. Weil "Rechtspflegerin" in meinem Fall nicht mehr stimmt (was mache sonst ich also noch im Rechtspflegerforum...?).

    Zu BlackCurrants Anschlussfrage, wie man den Diplom-Rechtspfleger ins Englische übersetzt:
    Ich hab's mit dienstlichem Hintergrund selbst mal versucht (bin allerdings keine vereidigte Übersetzerin) und bin gescheitert. "Law officer/officer of law" beschreibt es nur näherungsweise. "Clerk of court" ist m.E. dichter dran, weil die jeweiligen Berufsbilder mitunter Ähnlichkeiten aufweisen können. Trotzdem ist "Clerk of court" für "Rechtspfleger" immer noch falsch. Macht ja auch Sinn: Rechtspfleger gibt's schließlich nur in Deutschland und Österreich, im weiteren Ausland wird eine Bezeichnung für uns also nicht gebraucht. Wenn man's denn auf Englisch sagen will, ist "Austrian/German clerk of court" vielleicht noch klarer.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

    2 Mal editiert, zuletzt von Schneewittchen (6. Oktober 2020 um 17:38) aus folgendem Grund: Edit

  • Eine seltsame Diskussion.

    Einem Dipl.-Pädagogen, Dipl. -Ingenieur, Dipl.-Psychologen usw. würde man niemals Standesdünkel oder Eitelkeit unterstellen, wenn er den akademischen Grad benutzt.

    Ich kann jeden verstehen, der das gerne nutzen würde oder nutzt. Ich für mich habe entschieden, dass das Diplom ein notwendiges "Übel" zum Abschluss des Studiums ist. Man hat ja keine Wahl.

    Ich brauche es im Sprachgebrauch nicht (an meiner Tür steht es ohnehin)

  • Es gibt Fälle, in denen es Sinn macht, den akademischen Grad im Briefkopf zu führen.

    Ich habe einige Berufsbetreuer, die studierte Rechtspfleger sind. Da verstehe ich das. Der akademische Grad bescheinigt hier die vorhandenen Rechtskenntnisse und mag vielleicht im Umgang mit Behörden und Bürgern Eindruck machen..
    Ich selbst beschränke mich im normalen Schriftverkehr auf "Rechtspfleger". Privat habe ich meinen akademischen Grad auch nicht im Briefkopf. Ich persönlich lege da einfach keinen besonderen Wert darauf.

    Allerdings gibt es hier auch Kollegen, die das anders sehen. Eine meiner Vorgängerinnen unterschrieb immer mit "Mustermann, Dipl. Rechtspflegerin (FH)". Die wollte sich von den Kollegen, die (damals) wohl ohne Studium ihren Rechtspfleger bekommen haben, abgrenzen. Von solchen innerbehördlichen Standesdünkeln halte ich wenig, aber da mag jeder seine eigene Meinung haben.

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