Führung des Diplom-Grads Diplom-Rechtspfleger/in (FH)

  • Ich würde mal noch was anderes in den Ring werfen: Was immer geht, egal ob dienstlich oder außerdienstlich und egal, in welcher Verwendung, d. h. als RPfl., Kostenbeamter oder UdG man tätig ist, ist das schlichte Führen der Amtsbezeichnung. Beispielhaft für Sachsen:

    § 85 SächsBG:

    (1) 1Der Beamte hat das Recht, innerhalb und außerhalb des Dienstes die mit seinem Amt verbundene Amtsbezeichnung zu führen.

    Das hat auch den Vorteil, daß man weiß, mit wem man es zu tun hat. Was ich in manchen Verwaltungen hasse, ist das dort oft üblich gebrauchte: "Im Auftrag: Herr Müller".

    Wer ist Herr Müller? Hausmeister? Sekretär? Hat der was zu entscheiden?

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Das wäre doch mal ne Berufsbezeichnung....:gruebel:

    Ich habe neulich den Dippel auch mal für ein Schreiben im Privatbereich genutzt...:oops:

  • Das wäre doch mal ne Berufsbezeichnung....:gruebel:

    Ich habe neulich den Dippel auch mal für ein Schreiben im Privatbereich genutzt...:oops:


    Macht bei uns nur das Finanzamt, das den Steuerbescheid immer an Fr. Dipl.-Rpfl. (FH) und Herrn Dipl.-Rpfl. (FH) sendet.:daemlich

    Wenn man im Mantelbogen unter "Titel, akademischen Grad" das reinschreibt, dann bekommt man den Bescheid auch mit dem Zusatz. Ist doch klar.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6


  • Das hat auch den Vorteil, daß man weiß, mit wem man es zu tun hat. Was ich in manchen Verwaltungen hasse, ist das dort oft üblich gebrauchte: "Im Auftrag: Herr Müller".

    Wer ist Herr Müller? Hausmeister? Sekretär? Hat der was zu entscheiden?

    Für die Verwaltung ist das nicht so maßgeblich, finde ich. Da handle ich eben im Auftrag und bin weisungsgebunden. Die Dinge, die ich allein entscheiden darf, sind behördenintern festgelegt und hängt an der Stelle bzw. der Person statt an der Amtsbezeichnung. Da hilft es auch keinem, wenn da JOI'in oder Rpfl'in steht.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Da es den Beruf des Rechtspflegers im hiesigen Sinne im englischsprachigen Raum meines Wissens nicht gibt, ist das schwer zu sagen.

    "clerk" bedeutet auch "Beamter". Insofern ist "legal clerk" nicht verkehrt. Ich habe in Visumanträgen "law officer" verwendet.

    Der Sinngehalt, dass das eine Tätigkeit mit eigenen Befugnissen und Zuständigkeiten ist, wird bei der englischen Übersetzung wahrscheinlich so oder so auf der Strecke bleiben.

  • Wenn man die Gegenprobe macht, wird aus dem legal clerk wahlweise ein Gerichtsschreiber oder ein Rechtsreferendar. Zumindest ersteres ist irreführend, weil der legal clerk laut Wiki in der Regel ein Anwalt ist, der einem Richter zuarbeitet. Google macht noch weitere Vorschläge (law/legal officer, law enforcement officer), die es im englischsprachigen Raum als Beruf auch alle gibt, aber nicht viel mit deutschen oder österreichischen Rechtspflegern zu tun haben. BREamter war schneller.

  • > officer of justice

    Das hat mir Leo auch schon ausgespuckt und sehr zu Erheiterung meiner englischsprachigen Freunde geführt. Sowohl Amerikaner, Australier als auch Briten stellen sich darunter keinen Beamten vor, sondern vielmehr ein Mitglied der "Justice League" (sprich: Superman, Batman, etc).

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