Hallo zusammen.
Heute kam mir von einem hessischen Gericht die Formulierung Vertretung in postalischen Angelegenheiten soweit es sich nicht erkennbar um Privatpost handelt unter die Fittiche.
Ist das neu - hab' ich was verpasst? Halte nach dem Wortlaut des § 1896 Abs. 4 BGB das nicht wirklich für gelungen, da ja dort wortwörtlich ausdrücklich steht und das hier so eher umschrieben ist.
Wie seht Ihr das?