Liebe Foristen, da die Suche nichts passend hergab, öffne ich ein eigenes Thema zu folgendem Fall:
JA will nach § 850d ZPO beim Arbeitgeber wg Unterhalt pfänden (Rückstände und laufend). Tituliert ist dynamischer Unterhalt (120% des Mindestunterhalts der dritte Altersstufe, veränderlich nach § 1612 BGB...). Im Vordruck eingetragen hat JA bei statische Unterhaltsrente 94 EUR monatlich. Nach Hinweis auf vermeintlichen Fehler erklärte man mir, man wolle nur 94EUR monatlich, da S weitere unterhaltspflichtige Kinder habe, der Unterhalt sei herabgesetzt. Das Vollstreckungsgericht das Vorhandensein weiterer gleichrangiger Untehaltsberechtigter ebenfalls berücksichtigt sei egal.
Meine Frage an euch: würdet ihr dies festsetzen? ist ja weniger beantragt als tituliert, aber irgendwie störe ich mich daran, dass da statischer Unterhalt im Vordruck steht obwohl dynamisch tituliert ist..
Viel Grüße
Maria