Urkundssachen - Umschreibung Grundschuld auf Gläubigerseite

  • Hallo ihr Lieben,

    im Grundbuch ist Bank C eingetragen. Nun habe ich von Bank C einen Antrag auf Umschreibung der Grundschuld auf Gläubigerseite. Die Grundschuld lautet auf Bank A. Die im Grundbuch vollzogene Abtretung der Grundschuld auf Bank B ist nicht im Rahmen der Urkundssachen vollzogen worden.
    Reicht es, wenn mir die Grundakte mit dem Original der Abtretungserklärung (von Bank A an Bank B) vorliegt oder benötige ich einen förmlichen Antrag, dass zunächst die Abtretung von Bank A auf Bank B auf der Grundschuld zu vermerken ist?

    Viele Grüße
    Gaiana

  • Ich habe es so verstanden, dass C die Umschreibung der Vollstreckungsklausel direkt auf sich beantragt. Dem kann auch entsprochen werden, wenn beide Abtretungserklärungen vorgelegt werden oder in der Grundakte sind.

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