Hallo ihr Lieben,
im Grundbuch ist Bank C eingetragen. Nun habe ich von Bank C einen Antrag auf Umschreibung der Grundschuld auf Gläubigerseite. Die Grundschuld lautet auf Bank A. Die im Grundbuch vollzogene Abtretung der Grundschuld auf Bank B ist nicht im Rahmen der Urkundssachen vollzogen worden.
Reicht es, wenn mir die Grundakte mit dem Original der Abtretungserklärung (von Bank A an Bank B) vorliegt oder benötige ich einen förmlichen Antrag, dass zunächst die Abtretung von Bank A auf Bank B auf der Grundschuld zu vermerken ist?
Viele Grüße
Gaiana