Vorlage STA Niedersachsen- wie läuft es?

  • Hallo, mein Betreuer hat mir schriftlich mitgeteilt, dass der Betreute JaobCenterLeistungen bezieht und Einkünfte auf seinem Konto hat, die Einnahmen aus einer Schwarzarbeit sein dürften.

    Jetzt wäre doch die Akte der StA vorzulegen, oder? Wie läuft das in Niedersachsen? Über den Amtsgerichtsdirektor, den Richter oder mache ich das als Rechtspfleger selbst- und wenn ja, wie?


    Danke, hatte das noch nicht.

  • Zunächst stellt sich die Frage, wer die Leistungen beantragt hat. War es der Betreute selbst, stellt sich die weitere Frage, ob man als Gericht gegen den "eigenen" Betreuten tätig wird.

    Es ist die Aufgabe des Betreuers (nach entsprechenden Ermittlungen), das beim Jobcenter aus der Welt zu schaffen.

  • Ich würde da als Gericht keine Strafanzeige erstatten.

    Von mir bekäme der Betreuer ein Schreiben, dass er sich mit dem Jobcenter in Verbindung setzten und auf die Unstimmigkeiten hinweisen soll. Da sich das Jobcenter die Kontoauszüge ohnehin regelmäßig vorlegen lässt, würden undurchsichtige Geldeingänge über kurz oder lang in jedem Fall auffallen. Dem Betreuer und dem Gericht kann so keiner einen Vorwurf machen und alles andere liegt dann in der Hand des potentiell Geschädigten.

  • Ich sehe das ähnlich wie Corypheus, würde allerdings eher einen Hinweis auf die zuständige Abteilung beim Hauptzollamt dazu nehmen. Da gibt's nämlich die Abteilung "Finanzkontrolle Schwarzarbeit", die sich um genau solche Fälle kümmert.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Ich denke, hier dürfte § 116 AO einschlägig sein. Danach bestünde ein Pflicht zur Anzeige der (mutmaßlichen) Steuerstraftat. Dass der Betreuer sich parallel beim Jobcenter um Klärung bemüht kann sicher nicht schaden.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Ja, genau daran wurde hier gedacht. Aber wie läuft es praktisch ab? Auf dem Dienstweg an die zuständige Behörde oder mache ich das selbst?
    Komplette Akte oder wie ich denke nur die Mitteilung des Betreuers in Kopie?

  • Ich habe das bislang einmal gemacht. Für die Mitteilung gibt es im Netz einen Vordruck, den Link finde ich aber gerade nicht wieder. Die Akte habe ich nicht beigefügt, sondern nur Kopien der Teile, die mir relevant erschienen. Ich habe seinerzeit die Verfügung selbst gemacht, aber als ersten Punkt der Verwaltung mit Akte zur Kenntnis, sodass man von dort hätte intervenieren können. Bei einer Betreuungsakte würde ich es unbedingt über die Verwaltung laufen lassen

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • ...aber als ersten Punkt der Verwaltung mit Akte zur Kenntnis, sodass man von dort hätte intervenieren können. Bei einer Betreuungsakte würde ich es unbedingt über die Verwaltung laufen lassen

    NEIN. Die Vorlageentscheidung ist eine richterliche/rechtspflegerische Sachentscheidung. Da hat die Verwaltung nicht zu „intervenieren“.

    Glaubt ihr allen Ernstes, dass der zuständige Betreuungsrichter die Akte der Verwaltung vorlegen würde, um ggf. gegen seine Entscheidung zu „intervenieren“? Wovon träumt ihr.

    Und weshalb legt dann der zuständige Rechtspfleger die Akte der Verwaltung vor?

    Legst du die Akte der Verwaltung auch vor, wenn du sie der STA nicht vorlegen willst, um gg. zu „intervenieren“?

    Ich würde der STA den Sachverhalt -ohne Umweg über die Verwaltung- mitteilen. Hier ist m.E. kein Dienstweg einzuhalten. Ggf. werden von dort die Akten zur Einsicht angefordert werden. Und auch die Aktenversendung geht dann nicht über die Verwaltung.

  • Datenschutz wird hier im Haus hochgehalten bis zum Himmel. Deshalb würde ICH keine Inhalte aus Betreuungsakten unaufgefordert an dritte Stellen senden, ohne dass MEINE Verwaltung das zur Kenntnis bekommt. Und dabei fällt mir kein Zacken aus meiner Krone der rechtspflegerischen Unabhängigkeit, denn ich weiß, dass mir diese Vorgehensweise möglicherweise viel Arbeit erspart, falls die Beschwerden der Beteiligten kommen.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Also: Ich würde es wie Schneewittchen machen und das Finanzamt für Steuerstrafsachen einschalten, da die da zuständiger sein dürften.

    Davon ab (schon einige PKH-Akten dem Zoll oder der STA vorgelegt)

    1. Es ist sicher Aufgabe des Rechtspflegers die Akten vorzulegen, auch ohne Verwaltung.
    2. Ich bin aber auch bei der Oma: Ich habe darüber immer den Direktor informiert, besser ist das, wenn auch nur aus reiner Vorsorge.
    3. Irgendwo gibt's sogar Bestimmungen, dass wir vorlegen müssen. Präsent habe ich da nur ein älteres Schreiben der Finanzverwaltung, die bei Steuersachen explizit zur Vorlage aufgefordert hat.
    4. Das Interesse an der Strafverfolgung hat hinter dem Datenschutz zurückzustehen. (Grübel, ob ich beim nächsten Knöllchen mit über die Halterabfrage im Hinblick auf den Datenschutz beschweren soll, geht schließlich keinen was an, wem mein Fahrzeug gehört).

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