Stand der Amtsanwälte 2020

  • Das klingt sehr danach, wie das bei uns mit dem Betriebsprüfer läuft. Vielen wollen da hin, weil man schneller A12/A13 wird. Dann durchläuft man eine teure Zusatzausbildung, ist dafür aber auch als Betriebsprüfer festgelegt. Manch einer erkennt irgendwann, dass die vielen Dienstreisen und die Tätigkeit an sich doch nichts fürs Leben sind. Oft gerade dann, wenn es um das Thema Familie geht. Der Weg zurück in den Innendienst ist dann oft sehr sehr steinig.

    Das kann man m. E. nicht vergleichen.

    In einigen Bundesländern ist die Amtsanwaltschaft eine der wenigen Möglichkeiten, die von dir genannten Besoldungsstufen überhaupt zu erreichen. Zumindest spart man sich als jüngerer Rechtspfleger dadurch viele Jahre in niedrigeren Stufen.

    Viele Dienstreisen gibt es als Amtsanwalt nicht zwingend. Es kann gut sein, dass man zu Verhandlungen stets beim Gericht eingeteilt wird, was sich am Ort der StA befindet (oder eben am wohnortnahen AG). Ob es die "Tätigkeit fürs Leben" ist, sollte man selbst abschätzen können.

    Wie steinig der Weg zurück in die (ordentliche) Gerichtsbarkeit ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber auch aus der Stellung als Amtsanwalt heraus kann man sich auf Verwaltungsstellen bewerben.

    Einmal editiert, zuletzt von Frog (15. Oktober 2020 um 09:55)

  • Zu den Befugnissen der Amtsanwälte vgl. § 145 GVG.

    Das bedingt, dass man eher mit Massendelikten besonders Verkehrsdelikten, kleinen Diebstählen, Sachbeschädigung, einfachen Körperverletzungen zu tun hat. In meiner Zeit als Referendarin (die die Befugnisse von Amtsanwälten bekommen können) hat mir das Ganze viel Spaß gemacht. Aber der Reiz verfliegt nach einiger Zeit und dann ist es auch nicht anders, als immer wiederkehrende Rechnungslegungen, Prüfung von Zwangsvollstreckungsanträgen etc. pp.

    Beinahe hätte ich jetzt geschrieben, das Beste daran ist, Polizisten durch die Gegend scheuchen zu können :eek: :teufel:.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Naja, je mehr A desto schwieriger wird ein Wechsel zurück, da die Stellen ja selten sind und dementsprechend viele Kollegen drauf lauern.


  • In welchem Traumbundesland lebst du denn?
    Es gibt hier etliche Kollegen, die mit A11 in den Ruhestand gehen.

    Ich habe nicht behauptet, dass das durchweg Standard oder selbstverständlich ist. In BW sind mehrere Dienstposten mit A13 bewertet. Wenn man sich so in seinen Job hineinhängt, wie man es wohl bei einem Studium zum Amtsanwalt auch müsste, halte ich die A13 durchaus für erreichbar. A12 ist bei guter Leistung auf diesen Stellen meinem Empfinden nach eher der Standard.

    Hier gibt es auch einige Stellen mit A13-Z. Natürlich muss man einiges leisten, um an diese Stellen zu kommen und dann auch noch befördert zu werden. Aber erreichbar ist es durchaus.

    P.S.: Dass man natürlich auf einer A11er-Stelle die A13 nicht erreicht habe ich jetzt mal als Basiswissen vorausgesetzt.

  • Viele Dienstreisen gibt es als Amtsanwalt nicht zwingend. Es kann gut sein, dass man zu Verhandlungen stets beim Gericht eingeteilt wird, was sich am Ort der StA befindet (oder eben am wohnortnahen AG).

    Das kann man aber nicht vorher wissen. Es wird vermutlich versucht werden, es den Mitarbeitern so einfach wie möglich zu machen. Aber wenn es niemanden gibt, der leicht an das Gericht "weit draußen" kommt, dann muss eben jemand hin, für den es eine lange Fahrt ist.

    Zu den Befugnissen der Amtsanwälte vgl. § 145 GVG.

    Die sind tatsächlich aber durch die OrgStA des jeweiligen Bundeslandes weiter eingeschränkt. Offenbar hängt es auch vom jeweiligen LOStA ab, ob man als Sitzungsvertreter auch zu anderen Verhandlungen geschickt wird oder auf die genannten Angelegenheiten beschränkt ist.

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