Stand der Amtsanwälte 2020

  • Liebes Forum,

    die Laufbahn des Amtsanwalts interessiert mich sehr, ich bin zwar gerade erst mit meinem Studium als Rechtspflegeranwärter angefangen, aber habe jetzt schon das Gefühl, dass das Strafrecht besonders spannend für mich ist und die Möglichkeit, als Nicht-Volljurist trotzdem eine vergleichsweise hohe Position einnehmen zu können, begeistert mich sehr.

    Nun frage ich mich, weil ich zu diesem Beruf sowohl hier als auch im Internet (ich habe kein einziges Berufsvideo bis auf einen 50-minütigen Image-Film aus NRW gefunden) kaum etwas finden kann, wie denn die aktuelle Situation der Amtsanwälte allgemein ist. Gibt es ihn mittlerweile in allen Bundesländern? Mein letzter Stand war, dass mindestens Bayern keine nimmt/ausbildet.

    Zweite Frage: Hat sich die dramatische Unterbelegung verändert? Man liest öfter, dass Amtsanwälte unter enormer Belastung stehen, Bereitschaftsdienst rund um die Uhr leisten müssen und nur ein paar Minuten pro Akten Zeit hätten. Wäre es da nicht sinnvoll, diesen Berufszwei weiter auszubauen? Ist das passiert? Sind vielleicht sogar Amtsanwälte hier und können aus Erfahrung sprechen? Würde mich sehr freuen!

  • Ohne dir zu nahe treten zu wollen:

    Du bist jetzt erst seit sehr wenigen Wochen im Studium als Rechtspfleger. Schon jetzt hast du Fragen, wie z.B. die mit der Flexibilität und jetzt die mit dem Amtsanwalt.
    Vielleicht solltest du erstmal schauen, ob der Beruf des Rechtspflegers was für dich ist, schließlich lernst du ja genau diesen Beruf.

    Nochmal, das soll kein persönlicher Angriff sein, nur der Rat, sich vielleicht noch einmal zu hinterfragen, was man wirklich möchte.


  • Du bist jetzt erst seit sehr wenigen Wochen im Studium als Rechtspfleger. Schon jetzt hast du Fragen, wie z.B. die mit der Flexibilität und jetzt die mit dem Amtsanwalt.

    Ich weiß gar nicht was ich dazu sagen soll. Ich sehe es nicht als Angriff, bin aber sehr verwundert über deinen Standpunkt. Gerade, wenn ich mich von Anfang mit den Fragen auseinandersetze, die mich besonders beschäftigen, komme ich der Antwort, ob für mich aus dem Beruf eine gute Perspektive erwächst, immer näher. Und vor allen Dingen wenn ich mir jetzt schon anschaue, wo ich besondere Interessen habe und vielleicht einmal hin möchte, bekomme ich Motivation, das Studium gut zu absolvieren. Dein Text liest sich ja fast als ob ich mich entschuldigen soll, dass ich jetzt schon so viele Fragen habe. Wenn ich zu spät merke, dass die Auswirkungen auf die Wohnortwahl mir zu heftig sind, oder der Amtsanwalt nur ein unterbezahlter Austausch-Volljurist ist, dann ist das doch viel schlimmer! Deswegen frage ich so viel, sonst hätte ich keine Motivation.

  • Meines Wissens nach sind die Zahl der Amtsanwaltsstellen stark beschränkt und lediglich mit einer gewissen Bewährung in der Praxis und ordentlichen Noten kommt man dorthin. Genaueres werden sicher aber noch die Amtsanwälte hier sagen können. Bei einer starken Affinität zum Strafrecht hätte ein Jurastudium aber nähergelegen.

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Gerade, wenn ich mich von Anfang mit den Fragen auseinandersetze, die mich besonders beschäftigen, komme ich der Antwort, ob für mich aus dem Beruf eine gute Perspektive erwächst, immer näher.

    Du darfst die zeitliche Komponente dabei aber nicht vernachlässigen.

    Das Studium geht insgesamt 3 Jahre. Allein in dieser Zeit kann schon viel passieren.
    Die meisten GStA'en nehmen Leute zur AA-Ausbildung, die schon auf Lebenszeit verbeamtet sind. Das macht nochmal 3 Jahre (Sonderfälle bewusst außen vor gelassen). Und dann muss man noch direkt bei der ersten Bewerbung genommen werden oder eben noch ein bis mehrere Jahre warten.

    Dass du dich heute dafür interessierst, ist schön. Dass du das Studium gut abschließen möchtest, ist ebenso lobenswert. Behalt diesen Antrieb auf jeden Fall bei.

    Deine Detailfragen sind wichtige Fragen. Doch bis sie für dich selbst von Relevanz sind, vergehen zwischen 3 und 13 Jahren, grob gepeilt. Deine gesamte Lebenssituation kann sich bis dahin ebenso verändert haben wie die Arbeitssituation der Rechtspfleger und Amtsanwälte. Du lernst im Studium und in der Praxis noch so viele Fachgebiete kennen.
    Ich wollte auch lange Amtsanwalt werden - bis ich mein Traumpensum erhalten habe und sich auch persönlich vieles so verändert hat, dass der Anreiz einfach wegfiel.

    Was ich damit sagen will:
    Du hast unfassbar viel Zeit. Niemand kann dir jetzt sagen, wie es dann aussieht. Wenn du den Anreiz brauchst, behalte ihn - grob - im Hinterkopf.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Schön, dass du bereits jetzt ein für dich spannendes Rechtsgebiet des Rechtspflegerberufes gefunden hast, auch wenn dieses für Rechtspfleger nur in der Strafvollstreckung eine Relevanz hat.
    Klar, dass dich die Aussicht eine vergleichsweise hohe Position einnehmen zu können begeistern kann, jedoch stehst du erst am Anfang, da kommen noch viele Rechtsgebiete, die dir hoffentlich auch liegen und die du gut bewerkstelligen kannst.

    Du fragst nach dem Stand heute- dieser ist jedoch für dich nicht besonders nützlich, denn du brauchst den Stand Anfang 2024 - denn vorher hast du die erforderliche Rechtspflegerausbildung nicht abgeschlossen, realistischer jedoch 2027 (denn eine StA wird wohl selten eine solche Ausbildung an jemanden in der Probezeit als Beamter geben) und kannst dich nicht für eine solche Ausbildung bewerben. Es ist mit Sicherheit schwer zu sagen wie sich die Verhältnisse in 10 Jahren darstellen werden. Ob es dann noch eine Unterbelegung, wie du es nennst gibt und wie die Rahmenbedingungen sind, das kann sich ändern. Du bist mit deinen Fragen also Jahre zu früh.

    Weiter wäre es praktisch, wenn du dein Bundesland angibst, da auch dort große Unterschiede herrschen, was Anzahl und Belastung dieser Berufssparte angeht.

    Zuletzt: Deine Frage ist hier ungefähr so als wenn du als Handwerksazubi als erstes fragst wie denn das Leben als Handwerksmeister in der Verwaltung der Handwerkskammer so ist und wie man da reinkommt.
    Deshalb: Konzentrier dich erstmal auf deine jetzige Ausbildung, denn die sollte sehr gut ausfallen: Bei wenigen Amtsanwaltsstellen wird man immer auch beim Vergleichen der Bewerber auf die Examensnoten schauen.
    Und solltest dir klar werden, was du willst- sollte es eine Tätigkeit im Strafrecht sein, dann wärst du im Jurastudium besser aufgehoben. Wie geschrieben: ggf. kannst du dich frühestens für die Ausbildung 2027 bewerben- in der Zeit kannst du Jura studieren und deine Aussichten ins Strafrecht zu gelangen sind exorbitant besser.

    Pat- da schreibst du etwas schneller.

    Einmal editiert, zuletzt von Insulaner (8. Oktober 2020 um 11:35) aus folgendem Grund: überschnitten mit #5

  • Schön, dass du bereits jetzt ein für dich spannendes Rechtsgebiet des Rechtspflegerberufes gefunden hast, auch wenn dieses für Rechtspfleger nur in der Strafvollstreckung eine Relevanz hat.


    Also die Strafvollstreckung als Rechtspfleger interessiert mich natürlich auch schon jetzt, ist aber auch gleichzeitig nicht der einzige Bereich den ich interessant finde.

    Du fragst nach dem Stand heute- dieser ist jedoch für dich nicht besonders nützlich, denn du brauchst den Stand Anfang 2024 - denn vorher hast du die erforderliche Rechtspflegerausbildung nicht abgeschlossen, realistischer jedoch 2027 (denn eine StA wird wohl selten eine solche Ausbildung an jemanden in der Probezeit als Beamter geben) und kannst dich nicht für eine solche Ausbildung bewerben. Es ist mit Sicherheit schwer zu sagen wie sich die Verhältnisse in 10 Jahren darstellen werden. Ob es dann noch eine Unterbelegung, wie du es nennst gibt und wie die Rahmenbedingungen sind, das kann sich ändern. Du bist mit deinen Fragen also Jahre zu früh.


    Ok, dann sollte meine Frage vielleicht nicht nur 2020 betreffen sondern auch die Zukunft :) ich meinte damit auch eher, ob sich z.B. seit Anfang der 2000er Jahre etwas sehr Wesentliches geändert hat und sich eine Tendenz abzeichnet, die für mich von Interesse wäre. Wenn man z.B. sagen könnte, dass heute schon viel mehr Amtsanwälte eingestellt werden als noch vor 10 oder mehr Jahren und bald voraussichtlich jedes Bundesland Amtsanwälte ernennen will, dann wäre das ja eine schöne Prognose und würde meinen Wunsch festigen. Wenn mir jetzt jemand sagen würde, dass die Frage im Raum steht, Stellen für Amtsanwälte wegfallen zu lassen und sich mehr auf Staatsanwälte zu konzentrieren, dann wäre euer Einwand, dass ein Jura-Studium für mich besser wäre wiederum viel gravierender.

    Weiter wäre es praktisch, wenn du dein Bundesland angibst, da auch dort große Unterschiede herrschen, was Anzahl und Belastung dieser Berufssparte angeht.


    Berlin, aber dadurch dass ich nach Möglichkeit auf lange Sicht nicht in Berlin bleiben will, wäre das nochmal ein großes anderes Thema :)

    Zuletzt: Deine Frage ist hier ungefähr so als wenn du als Handwerksazubi als erstes fragst wie denn das Leben als Handwerksmeister in der Verwaltung der Handwerkskammer so ist und wie man da reinkommt.


    Daran fände ich ebenfalls nichts Komisches :)

    Deshalb: Konzentrier dich erstmal auf deine jetzige Ausbildung, denn die sollte sehr gut ausfallen: Bei wenigen Amtsanwaltsstellen wird man immer auch beim Vergleichen der Bewerber auf die Examensnoten schauen.


    Das natürlich sowieso! Ich versuche schon, Vorlieben zu erkennen, aber da ja noch nicht mal die Praxisphase gekommen ist, sind das alles erstmal Theoriegebilde. Ebenso gut wie Strafverfolgung kann ich mir auch Familien- und Erbrecht vorstellen, das wären weitere Interessensgebiete. Und eigentlich jeder Bereich, in dem die Interaktion mit ratsuchenden Bürgern einen eher großen Stellenwert einnehmen könnte.

    Und solltest dir klar werden, was du willst- sollte es eine Tätigkeit im Strafrecht sein, dann wärst du im Jurastudium besser aufgehoben. Wie geschrieben: ggf. kannst du dich frühestens für die Ausbildung 2027 bewerben- in der Zeit kannst du Jura studieren und deine Aussichten ins Strafrecht zu gelangen sind exorbitant besser.


    Diese Option ist aber so gemeint dass ich dann jetzt abbrechen und Jura ab Bachelor neu anfangen müsste oder? Das kommt aus finanziellen Gründen nicht in Frage und den Praxisbezug von Anfang an weiß ich beim Rechtspflegerstudium sehr zu schätzen.

  • Wie der von der Insel und Pat: Erstmal das Studium machen, alle Praxisstationen gucken und danach mal weitersehen.

    Wie es in 10 Jahren alles aussieht, weiß keiner, grade in Zeiten, in denen die Justiz mit der Einführung der E-Akte eine der größten Umstellungen überhaupt hat.

  • Nichtsdestotrotz würde es mich immer noch brennend interessieren, wenn ein erfahrener Amtsanwalt dazu etwas sagt! Selbst wenn sich weiterhin etwas ändert (was ja bei absolut allem im Leben klar ist und deswegen kaum gesagt werden muss) habe ich ja ganz konkrete Fragen, vor allem was die bisherige Tendenz betrifft.

  • Nur so nebenbei. Wenn Jura, dann richtig. Ein Bachelor of Law qualifiziert Dich weder für eine Tätigkeit als Strafverteidiger/Rechtsanwalt noch als Staatsanwalt. Dazu brauchst Du zwei Staatsexamen. Sofern Du Staatsanwalt werden willst, solltest Du diese mit ziemlich guten Noten abschließen. Nicht leicht, aber machbar.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Wenn einen Strafrecht interessiert, warum geht man dann nicht zu einer Ermittlungsbehörde? Das stelle ich mich viel spannender vor als Anfang der Woche 10 Akten über Kleinvergehen auf den Tisch zu bekommen und daraus jeweils ne Anklage zu basteln, um die dann dem Richter vorzulesen...

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Ein Bachelor of Law qualifiziert Dich weder für eine Tätigkeit als Strafverteidiger/Rechtsanwalt noch als Staatsanwalt.


    Aber als Amtsanwalt.

    Dazu brauchst Du zwei Staatsexamen. Sofern Du Staatsanwalt werden willst(...)


    Ich will Amtsanwalt werden.

  • Wenn einen Strafrecht interessiert, warum geht man dann nicht zu einer Ermittlungsbehörde?


    Mich interessiert nicht nur Strafrecht, sondern auch (siehe oben), z.B. Familien- und Erbrecht innerhalb der Tätigkeit des Rechtspflegers.

    Das stelle ich mich viel spannender vor als Anfang der Woche 10 Akten über Kleinvergehen auf den Tisch zu bekommen und daraus jeweils ne Anklage zu basteln, um die dann dem Richter vorzulesen...


    Warum ich mir die Arbeit als Amtsanwalt aber selber gut vorstellen kann, ist ja nicht mal das Thema. Als Rechtspfleger habe ich angefangen, weil es eine solide, (anfänglich, eben sofort zu Beginn) gut bezahlte Tätigkeit ist (auch schon während des Studiums, was, wie ich auch schon oben schrieb, wichtig für mich ist). Das heißt: ich habe nicht bei der Berufsüberlegung zu Beginn gedacht: Ich will unbedingt Anwalt werden und dann nur nicht gemerkt, dass der Amtsanwalt ja nur ein kleinerer Anwalt ist, der von den "echten" Juristen (Staatsanwälten) ausgelacht wird. Ich habe mir bewusst den Rechtspfleger ausgesucht, interessiere mich grundsätzlich für die Aufstiegs-Sonderlaufbahn und stelle dazu Fragen. Leider ist das Ganze in Richtung negative Berufsberatung abgedriftet, aber ich hoffe immer noch auf Antworten zum eigentlichen Thema.

  • Deine Fragen können wohl nur Amtsanwälte wirklich beantworten. Möglicherweise sind in diesem Forum derzeit keine Amtsanwälte aktiv? Die üblichen Rechtspflegerthemen wie Nachlass, Betreuung, Grundbuch etc. dürfte Amtsanwälte ja eher weniger interessieren.

  • Deine Fragen können wohl nur Amtsanwälte wirklich beantworten. Möglicherweise sind in diesem Forum derzeit keine Amtsanwälte aktiv? Die üblichen Rechtspflegerthemen wie Nachlass, Betreuung, Grundbuch etc. dürfte Amtsanwälte ja eher weniger interessieren.

    eben. es ist ein Forum für Rechtspfleger und nicht für Amtsanwälte.

  • Vielleicht hilft Dir für allgemeine Informationen schon mal die Seite des Amtsanwaltsvereins (https://www.amtsanwaltsverein.de/ )weiter.
    Die Frage, wie sich der Stand der Amtsanwälte wahrscheinlich entwickeln wird, wird Dir auch kein Amtsanwalt beantworten können. Volljuristen sind breiter einsetzbar, Amtsanwälte sind im Durchschnitt billiger (wobei ein Amtsanwalt kurz vor dem Pensionseintritt durchaus für den Dienstherrn teurer sein kann, als ein junger Staatsanwalt, der gerade anfängt). Viel hängt daher schon mal davon ab, ob der jeweilige Justizminister und der jeweilige Generalstaatsanwalt Einsetzbarkeit oder Geld wichtiger finden. Demgemäß ist natürlich auch die Haushaltslage wichtig, die sehr schwanken kann. (Eine Neuerung der letzten Jahre war es übrigens, dass einige Bundeländer auch Volljuristen im Amtsanwaltsdienst eingestellt haben.)
    Außerdem gibt es auch im öffentlichen Dienst Zyklen. Nach dem zweiten Weltkrieg und in den neuen Bundesländern nach der Einheit bestand erst mal ein großer Personalbedarf, der mit Leuten, die ungefähr im gleichen Alter waren, besetzt wurde. Die haben dann 30-35 Jahre gearbeitet bzw. werden arbeiten. Nachdem die Stellen besetzt waren, ist der Bedarf nach neuem Personal zunächst zurückgegangen. Wenn die Personal-starken Jahrgänge in Pension gehen, besteht dann plötzlich für einige Jahre wieder ein großer Personalbedarf.

    Das bedeutet: Auch die Beamtenlaufbahn ist sehr viel weniger planbar, als man gemeinhin so denkt. Welche Chancen man hat, hängt nicht nur von Dir selbst, sondern auch von der allgemeinen Politik, der Personalpolitik, der Haushaltslage, der Altersverteilung und dem eigenen Alter ab. Und davon unterliegt einiges einem Wandel und Moden.

  • Für Hessen (sofern das für dich von Belang ist): Uns wurde damals im Studium mitgeteilt, dass eine Bewerbung (ohne Ausnahme) erst nach drei Jahren Berufspraxis erfolgen kann. Danach kommt ein Bewerbungsverfahren mit Einstellungstest (vorherige Tätigkeit in der StA sei nicht notwendig, ggf. aber ein Bonus). Sollte man genommen werden, weiteres Aufbaustudium und anschließende Tätigkeit in Frankfurt a.M., wo zunächst alle jungen Amtsanwälte eingesetzt werden. Dort soll die Arbeit zunächst sehr, sehr anstrengend sein, mit vielen Überstunden. Nach einer gewissen Zeit besteht dann ggf. die Möglichkeit, an ein AG zu kommen, wo die Arbeitszeiten und die Belastung humaner ausfallen.

    Alles nur, wie wir es damals gesagt bekommen haben, ich hab keine eigene Erfahrung dazu.

  • Es ist doch super, dass dich das so interessiert und du Interesse daran hast. Ich erkenne mich da auch nur selbst wieder, auch mich fasziniert das Strafrecht sehr habe da schon mal Fälle mit einem Jurastudenten besprochen und schaue gerne Videos zu Thematiken des Strafrechts! Finde es Fesselnd! Ich hab bereist eine Zusage für das duale Studium bekommen und habe mich sowohl vor dem AC als auch dann im AC selbst nach der Laufbahn des Amtsanwaltes erkundigt. Mit wurde gesagt, dass man sich nach drei Jahren Berufserfahrung mit guten Noten und positiven "Referenzen" natürlich bei der StA beworben kann. Es gehört immer ein bisschen Glück dazu, wo ein Wille da ein Weg! Mir würde in meinem Bundesland gesagt, dass hier überdurchschnittliche Chancen bestehen, also werde ich mich in meinen Praxisphasen bei der StA ganz besonders anstrengen, nochmal zusätzlich ;)

    Und da ich mich genaustens Informiert habe weiß ich, dass Bayern und das Saarland quasi (keinen) und Sachsen aktuell fast keinen Gebrauch von Amtsanwälten macht. In Sachsen wollen Sie es jetzt aber ändern. In Hessen und Berlin gibt es extra Behörden der Amtsanwaltschaften.

    Auch ich habe zwischen Jura und dem Rechtspfleger abgewogen und mich bewusst für den rechtspfleger entschieden. Ich habe dann schon eine Berufsausbildung hinter mir und möchte nicht ein komplett unkalkulierbares Risiko mit dem Jurastudium eingehen. Ja ich bin sehr diszipliniert, zielstrebig und an Recht interessiert. Aber wenn es da wieso auch immer nicht klappt, dann hab ich nix. Dann hab ich nur nen Abschluss in nem Ausbildungsberuf der mich nicht begeistert.

    Also richtige Denkweise, früh erkundigen Gas geben und dann stehen doch die Chancen nicht schlecht. So ist es zumindest in meinem Bundesland :)

  • Ich weiß ja nicht, was du dir unter einer "gehobenen Position" genau vorstellst, aber meiner Meinung nach erfüllt der Amtsanwalt nicht das, was man sich unter einem Aufstieg vorstellt.
    Ich habe zu Beginn meines Studiums auch den Wunsch gehabt, die Amtsanwaltslaufbahn einzuschlagen, aber neben der vielen Zeit, die vergeht, kommt auch irgendwann eine Erkenntnis: Der Amtsanwalt ist kein Auf- sondern ein Umstieg. Die Besoldung von Amtsanwälten ist üblicherweise bei A12 und (nach Beförderung) A13 angesiedelt. Ich denke, dass die A14/A13-Z Stellen genauso "weit verbreitet" sind wie bei den Rechtspflegern. Diese Besoldung (A12/A13) kann man meiner Meinung nach als Rechtspfleger ebenso erreichen, erst Recht wenn man bereit ist viel Arbeit zu investieren.

    Meines Erachtens nach solltest du dir also lieber die Frage stellen, ob du dieses Rechtsgebiet tatsächlich für den Rest deiner beruflichen Laufbahn bearbeiten willst. Als Rechtspfleger kannst du das Rechtsgebiet auch mal wechseln, als Amtsanwalt eben nicht. Diese Frage darfst du dir aber nicht jetzt stellen, sondern dann, wenn tatsächlich die Möglichkeit besteht, die Laufbahn einzuschlagen.

    Zur Situation der Amtsanwälte:
    Das ist natürlich nur vom Hörensagen, aber da gibt es wohl massive Unterschiede, je nach Staatsanwaltschaft. Teilweise sind die Amtsanwälte den Staatsanwälten vollwertig gleichgestellt und haben den gleichen Alltag. Teilweise wird die Hierarchie aber auch sehr hervorgehoben und der Amtsanwalt macht auf Jahrzehnte nur Verkehrsdelikte, weil die "richtigen Straftaten" den "richtigen Staatsanwälten" vorbehalten bleiben sollen.
    Mir persönlich war das einfach zu viel Risiko. Man muss so viel Zeit und Herzblut investieren und weiß gar nicht, wie danach die Situation aussehen wird. Und einen Weg zurück gibt es nicht.

  • Das klingt sehr danach, wie das bei uns mit dem Betriebsprüfer läuft. Vielen wollen da hin, weil man schneller A12/A13 wird. Dann durchläuft man eine teure Zusatzausbildung, ist dafür aber auch als Betriebsprüfer festgelegt. Manch einer erkennt irgendwann, dass die vielen Dienstreisen und die Tätigkeit an sich doch nichts fürs Leben sind. Oft gerade dann, wenn es um das Thema Familie geht. Der Weg zurück in den Innendienst ist dann oft sehr sehr steinig.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

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