Hallo zusammen,
ich habe eine Hinterlegungsakte, wo ich nicht ganz sicher bin, wie zu verfahren ist.
Hinterlegt wurde Zuteilung/Übererlös im Versteigerungsverfahre in Höhe von 55.975,01 Euro.
Des Weiteren liegt ein PfÜB im Verfahren vor, wonach 22.927,96 Euro gepfändet werden.
Als Empfänger des hinterlegten Betrages kommen gem. Aufstellung der K-Abt. in Betracht:
Person A - inzwischen verstorben und beerbt worden von Person C, die zugleich die obige Pfändungsgläubigerin ist, vertreten durch RA xy
Person B - lebt und ist nun zugleich Pfändungsschuldner
Die Hinterlegungsstelle ist natürlich Drittschuldner. Die Drittschuldnererklärung habe ich abgegeben.
Gemäß § 22 Hinterlegungsgesetz kann dem Antrag auf Auszahlung des hinterlegten Betrages ja nur entsprochen werden, wenn übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen oder es eine rechtskräftige Entscheidung gibt
Der RA xy stellt nun Auszahlungsantrag aufgrund des PfÜB.
Was ist mit Person B, also dem anderen Empfangsberechtigten? Muss der RA xy die Zustimmung zur Auszahlung von ihm einholen?
Die Hinterlegungsstelle ist doch da raus, oder?