Hallo!
Da ich recht frisch Urkundssachen bekommen habe, stellen sich mir schon wieder ein paar Fragen...
Ich habe den Antrag einer Bank auf Klauselumschreibung, da sie durch Verschmelzung Rechtsnachfolgerin der Gläubigerin sei.
Es wurde lediglich die vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde (logisch) übersandt. Das Original der Urkunde aus unserem Archiv liegt bereits vor.
Der Schuldner wurde bereits angehört von meiner Vorgängerin und ist mit der Umschreibung einverstanden.
So weit, so gut.
Bezüglich der Rechtsnachfolge verweist der Ast auf das Grundbuch, aus dem mir diesbezüglich aber nichts ersichtlich wird (Grundakte liegt vor). Oder übersehe ich etwas? Auf was müsste ich da achten? Mir wird jedenfalls nichts klar bezüglich der Nachfolge/Verschmelzung. Weiter wird auf das Genossenschaftsregister verwiesen. Soll ich mir diesbezüglich einen Auszug beim zuständigen Gericht anfordern? Genügt mir das denn zum Nachweis der Rechtsnachfolge? Oder macht es Sinn, mal in unseren Generalakten zu schauen? Verwiesen wird darauf in dem Antrag jedenfalls nicht...
Oder: Würdet ihr dem Ast schreiben, dass er die Rechtsnachfolge durch öffentl./öffentl. begl. Urkunden nachweisen soll, beispielsweise durch eine Notarbescheinigung? Fragen über Fragen...