2 Einkommen in einem Monat - P-Konto

  • Hallo zusammen, ich wildere mal in der Zwangsvollstreckung in der Hoffnung auf eine schnelle Antwort der Experten.
    Der Schuldner hat ein P-Konto. Im August ist einmal Arbeitseinkommen eingegangen und zum anderen Elterngeld. Im September ist gar kein Geld eingegangen, außer einem minimalen Betrag des Arbeitsgebers wegen Korrekturrechnung. Eigentlich ist die Arbeitgeberzahlung im August falsch und gehört in den September, weil der Schuldner in Elternzeit war. Nun ist aber so passiert und der Schuldner kommt nicht an das Geld, weil der Freibetrag logischerweise vollständig ausgeschöpft war. Wie löse ich das am elegantesten? Der Schuldner befindet sich im Insolvenzverfahren, so dass eventuell pfändbare Beträge bereits an den IV abgeführt worden wären. Der Schuldner hat Freigabe beantragt, IV ist einverstanden. Ich hab nur ein Problem, wie ich das rechtlich sauber formuliere :confused:

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Freigabebeschluss mit der Maßgabe, dass die Einkommen dem jeweiligen Monat zu Grunde gelegt werden, für den sie gedacht waren.
    Rund um das Stichwort Monatsproblematik findest Du einiges dazu,

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Ich kenne deine genauen Beträge nicht, aber wäre ein Antrag nach §§ 850k Abs. 4, 850c ZPO keine Option?

    Du könntest dann aussprechen, dass die Beträge, die vom Arbeitgeber auf das P-Konto des Schuldners überwiesen werden, pfandfrei sind (da die pfändbaren Einkommensanteile bereits beim Arbeitgeber abgeführt wurden).

    Dass das grundsätzlich geht, hat der BGH bereits entschieden (BGH, Beschluss vom 10. November 2011 – VII ZB 64/10 –, BGHZ 191, 270-276).

  • Ja so machen wir das normalerweise, aber grundsätzlich ist beim Schuldner der Freibetrag nie überschritten, nur eben aufgrund der Doppelzahlung. Eine einmalige Freigabe müsste dann reichen. Und da hab ich jetzt mein Problem, weil die Zahlung ja schon im August erfolgt ist. Mache ich die Freigabe dann dergestalt, dass das Arbeitseinkommen in Höhe von xy, gezahlt am..., dem Monat September zuzurechnen ist und daher an den Schuldner auszuzahlen?
    Das Stichwort Monatsproblematik hat mir jetzt irgendwie nicht geholfen :oops:

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Ok, dann nochmal zurück.
    Ihr habt im August eingestellt und gesagt, darüber entscheidet ihr später.

    Also einmalig den Augustfreibetrag hoch, dann kann er sich das noch holen.
    Begründung: Doppelzahlung, da bereits Eingang für September mit dabei.

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  • wenn auch schon erledigt:

    § 850k Abs. 1 Satz 3 ZPO: Das, den Freibetrag August übersteigende, Einkommen wird zu Einkommen des Septembers, über das der Schuldner im Rahmen seines Septemberfreibetrages verfügen kann.

    Daher sollte im Oktober (eigentlich schon im September) keinerlei Veranlassung für ein gerichtliches Tätigwerden auftreten.

  • Danke fürs vervollständigen, WinterM.

    Hatte einen ähnliche Variante wieder gelöscht, weil ich mir nicht sicher war, wie "viel Platz" der Schuldner nach Verfügungen im September noch hatte (Einzahlung/Auszahlung/etc.).

    Aber zum Sachverhalt: Wenn die Bank schon separiert hat, greift dann der 850k I Satz 3 ZPO ins Leere?

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  • Es gibt eine Bank die alle Eingänge auf dem Konto auf ein internes anderes Konto bucht und von diesem Konto dann jeweils zum 01. des Monats den Betrag der dem jeweiligen Freibetrag entspricht auf das normale Girokonto zurückbucht.

    Wenn das Einkommen des Schuldners höher als der Freibetrag ist oder irgendwelche Sozialleistungen nachgezahlt werden und dieses Prozedere eine Weile gelaufen ist, ist es äußerst mühselig noch herauszufinden wie sich der Betrag X der sich dann auf diesem internen Konto befindet zusammensetzt und wie "alt" das Geld ist.
    Ich hatte schon oft genug Anträge, wo meiner Ansicht nach schon lange an den Gläubiger hätte ausgezahlt werden müssen, aber sich alles nur auf diesem internen Konto ansammelt...

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