Grundstückskaufvertrag ,Aufgebotsverfahren, Notaranderkonto genehmigungsbedürftig?

  • Ein Grundstückskaufvertrag nebst Auflassung wurde betreuungsgerichtlich genehmigt.Alle Grundpfandrechte sind nicht mehr valutiert und sollen gelöscht werden.Nunmehr ist jedoch ein Brief abhanden gekommen und ein Aufgebotsverfahren muss durchgeführt werden.Ein Teil des Kaufpreises ( In Höhe der Grundschuld ) soll auf ein Notaranderkonto gehen bis das Aufgebotsvefahren abgeschlossen ist. Der Betreuer hat dieser Vorgehensweise zugestimmt.
    Der Notar sieht keinen betreuunggerichtlichen Genehmigungstatbestand.?

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