Aufgebot Sparbuch Vorlage der Verlustmitteilung

  • Hallo,

    ich habe einen etwas renitenten Antragsteller, der ein Aufgebot über ein Sparbuch einer Volksbank beantragt hat.

    Ich habe u.a. den Standardtext aus FS zwischenverfügt, dass ich um Vorlage der Bestätigung der Bank, dass er bzw. die Mandanten Inhaber des Sparkontos sind, dass keine Pfändung vorliegt und der Verlust des Sparbuches angezeigt worden ist, bitte. Der Einfachheit halber möge er die Verlustmitteilung einreichen.

    Nun stellt er sich quer und ich suche mich dusslig, woraus sich das eigentlich so konkret ergibt.

    Kann mir da jemand weiterhelfen?

  • Schau mal in § 467 FamFG ;)

    Antragsberechtigt ist der Inhaber des Rechts. Wurde das Sparbuch gepfändet oder das Guthaben abgetreten, ist der Antragsteller eventuell nicht mehr antragsberechtigt. Die Voraussetzungen für den Erlass des Aufgebots (also auch die Antragsberechtigung) müssen glaubhaft gemacht werden, § 444 FamFG. Sofern dies dem Antragsteller nicht gelingt, ist der Antrag zurückzuweisen.

    Wenn sich dein Antragsteller weigert, eine Bestätigung der Bank vorzulegen, dass er Inhaber des Rechts ist, würde ich eventuell auch misstrauisch werden.

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