Hallo,
ich habe einen etwas renitenten Antragsteller, der ein Aufgebot über ein Sparbuch einer Volksbank beantragt hat.
Ich habe u.a. den Standardtext aus FS zwischenverfügt, dass ich um Vorlage der Bestätigung der Bank, dass er bzw. die Mandanten Inhaber des Sparkontos sind, dass keine Pfändung vorliegt und der Verlust des Sparbuches angezeigt worden ist, bitte. Der Einfachheit halber möge er die Verlustmitteilung einreichen.
Nun stellt er sich quer und ich suche mich dusslig, woraus sich das eigentlich so konkret ergibt.
Kann mir da jemand weiterhelfen?