Pflegegeld

  • Hallo zusammen!

    Da ich noch ganz frisch in der Betreuung bin, stell ich mal wieder eine (für euch sicher einfache) Frage! Die SuFu habe ich bereits genutzt, aber nichts für mich verwertbares gefunden. Sollte ich etwas übersehen haben: Sorry!

    Folgender Sachverhalt:
    Der Betreuer teilt mit, dass der Betroffene nun Pflegegeld bekommt und dieses - mit Einverständnis des Betroffenen - per Dauerauftrag jeden Monat an die eingetragene Pflegeperson überwiesen wird. Da sich eine recht große Nachzahlung im vierstelligen Bereich ergeben hat, möchte der Betreuer diese Nachzahlung ebenfalls an die Pflegeperson überweisen (auf deren Anforderung natürlich) - für die "zurückliegenden" Tätigkeiten.
    Würdet ihr da ein Problem sehen? Irgendwie bin ich da gerade sehr unsicher. Zur Anmerkung noch: Bei dem Betreuer handelt es sich um einen Mitarbeiter eines Betreuungsvereins.

    Danke!

  • In diesem Fall ist der Abschluss eines sog. Pflegevertrags zwischen dem Betreuten und der Pflegeperson erforderlich, in dem geregelt wird, welche Pflegeleistungen die Pflegeperson für die Überlassung des Pflegegelds zu erbringen hat. Hier können vergangene Zeiträume mit einbezogen werden.

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…180#post1139180

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…rag#post1141670

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…rag#post1065235

  • In diesem Fall ist der Abschluss eines sog. Pflegevertrags zwischen dem Betreuten und der Pflegeperson erforderlich, in dem geregelt wird, welche Pflegeleistungen die Pflegeperson für die Überlassung des Pflegegelds zu erbringen hat. Hier können vergangene Zeiträume mit einbezogen werden.

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…180#post1139180

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…rag#post1141670

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…rag#post1065235

    Das würde ich erstmal anders sehen. Über das (unpfändbare und auf andere Sozialhilfeleistungen nicht anrechenbare) Pflegegeld kann d. Betroffene grundsätzlich frei verfügen; siehe hierzu auch:
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegeld.html
    Dass zwischen dem zu Pflegenden und der Pflegeperson hierbei ein Vertrag geschlossen werden muss, wäre mir neu (Rechtsgrundlage?). Man soll der Pflegekasse lediglich eine Pflegeperson benennen, für die ggf. dann auch Beiträge in die Rentenversicherung getätigt werden können.

    Zitat

    Der Betreuer teilt mit, dass der Betroffene nun Pflegegeld bekommt und dieses - mit Einverständnis des Betroffenen - per Dauerauftrag jeden Monat an die eingetragene Pflegeperson überwiesen wird.


    Da gibt es m.E. nichts dagegen einzuwenden (warum auch).

    Zitat

    Da sich eine recht große Nachzahlung im vierstelligen Bereich ergeben hat, möchte der Betreuer diese Nachzahlung ebenfalls an die Pflegeperson überweisen (auf deren Anforderung natürlich) - für die "zurückliegenden" Tätigkeiten.


    Auch dies wäre m.E. in Ordnung.

    "Problematisch" dürfte es m.E. dann werden, wenn bei Sozialleistungsbezug durch die Pflegegeldnachzahlung auf dem Girokonto plötzlich mehr als 5.000,-- Euro sind, da dann evt. eine Abgabe an den Sozialleistungsträger oder die Inanspruchnahme für die Betreuervergütung "droht". Auch in puncto evt. Kontopfändungen wäre da Vorsicht geboten.

    mfg

  • Vielen Dank für die Antworten!
    Mein Gedanke war einerseits, dass das nicht richtig sein kann (der hohe Betrag hat mich einfach beeinflusst) und andererseits, dass das Geld ja dem Betroffenen zusteht und er damit ja immer noch machen kann, was er will. Der Betreuer wollte sich nur betreuungsgerichtlich absichern, denke ich.
    Das mit dem Pflegevertrag finde ich aber interessant. Ich werde dies bei dem Betreuer anregen.

  • Na irgendeine Vereinbarung wird es ja geben - aus reiner Herzensgüte wird der Pfleger den Betroffenen ja nicht täglich besuchen.
    Ergo: Vertrag ist schon da - Betreuer sichert sich ab - solang bei der ersten Rechnungsprüfung da keine Besonderheiten auftauchen, würde ich das als gangbare Variante sehen.

    Klar ist ein schriftlicher Vertrag schön, aber die Pflegeperson kann auch den Umfang dem Betreuer gegenüber schriftlich bestätigen.
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  • Es erschließt sich mir nicht, warum ein Pflegevertrag geschlossen werden soll. Es handelt sich um Pflegegeld, welches seitens der Pflegekasse für den Einsatz einer Pflegeperson gezahlt wird. Gem. § 37 SGB XI hat die Pflegeperson, welche das Pflegegeld beansprucht, die erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie die Hilfen bei der Haushaltsführung in geeigneter Weise sicherzustellen.
    Halbjährlich ( bei Pflegegrad 2 und 3 ) hat der Pflegebedürftige eine Beratung ( Kontrolle durch eine zugelassene Beratungsstelle / in der Regel ein Pflegedienst ) in Anspruch zu nehmen ( Kontrolle ob die Pflegeperson entsprechend der gesetzlichen Maßgaben pflegt ).
    Sinnvoll wäre es, wenn der Betreuer, durch Hausbesuche die Leistungen der Pflegeperson im " Auge " hat.

    Ein sogenannter " Pflegevertrag " wäre meiner Meinung zu schließen, wenn die Pflegeperson Vergütung über das Pflegegeld hinaus erhält.

  • Ein sogenannter " Pflegevertrag " wäre meiner Meinung zu schließen, wenn die Pflegeperson Vergütung über das Pflegegeld hinaus erhält.

    Sehe ich auch so. War ein wenig überrascht über den Vorschlag mit dem Vertrag. Es ist schön das der Rechtliche Betreuer sich bei Gericht gemeldet hat, besteht aber keine weitere Veranlassung als zKg.

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  • SGB XI § 37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen

    (1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld dessen Umfang entsprechend die erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung in geeigneter Weise selbst sicherstellt. Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat
    1.
    316 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2,
    2.
    545 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3,
    3.
    728 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4,
    4.
    901 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5.


    Wie soll der Pflegebedürftige ohne Pflegevertrag iS. von § 37 Abs. 1 SGB XI sicherstellen, dass die für ihn notwendigen Pflegemaßnahmen von der Pflegeperson erbracht werden ?

  • Wie bereits dargelegt, besteht ja eine Kontrolle durch die halbjährliche Beratung. Der Betroffene , oder der Betreuer für diesen, kann individuelle Schwerpunkte festlegen ( z. B. Einkaufshilfe oder Arztbegleitungen etc. ).
    Meines Erachtens bedarf dies keiner vertraglichen Regelung.

    Natürlich kann man alles vertraglich regeln. Meiner Ansicht nach ist dies in diesem Fall aber überflüssig, weil bereits gesetzlich geregelt. Was nützt mir der schönste Vertrag, wenn die Pflegeperson diesen nicht umsetzt.
    Wichtig ist doch, dass die Kontrolle, zum Wohle des Betroffenen, durch den Betreuer und durch einen beratenden Pflegedienst stattfindet.

  • Wie bereits dargelegt, besteht ja eine Kontrolle durch die halbjährliche Beratung. Der Betroffene , oder der Betreuer für diesen, kann individuelle Schwerpunkte festlegen ( z. B. Einkaufshilfe oder Arztbegleitungen etc. ).
    Meines Erachtens bedarf dies keiner vertraglichen Regelung.

    Natürlich kann man alles vertraglich regeln. Meiner Ansicht nach ist dies in diesem Fall aber überflüssig, weil bereits gesetzlich geregelt. Was nützt mir der schönste Vertrag, wenn die Pflegeperson diesen nicht umsetzt.
    Wichtig ist doch, dass die Kontrolle, zum Wohle des Betroffenen, durch den Betreuer und durch einen beratenden Pflegedienst stattfindet.

    :daumenrau

    Ich glaube der beratende Pflegedienst wird oft nur sporadisch genutzt. Es gibt zwei Arten der Kassierung. Die einen, weil sie Jemanden nahestehenden haben, der ihnen hilft und diese Hilfe damit abgegolten wird und andere, die lediglich einen Strohmann benennen und sich von diesem das Geld auszahlen lassen wollen.

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